Er wolle diesen Vorschlag im Rahmen des Massnahmenpakets zur Senkung der Gesundheitskosten in Vernehmlassung geben, sagte er. Wer Medikamente verschreibe, solle nicht gleichzeitig aus deren Verkauf Profit schlagen können. Zudem seien die Vertriebskosten eines Arztes viel tiefer als die eines Apothekers. Er sei sich bewusst, dass die Aufgabe der Selbstdispensation zu einem Aufschrei führen werde. Doch hoffe er auf die Unterstützung aus dem Parlament. Dass der Widerstand auch dort gross sein wird, zeigte eine Motion von Verena Diener (Grüne/ZH), die nur mit dem Stichentscheid des Ständeratspräsidenten mit 16 zu 15 angenommen wurde.
«Ungerechtfertigte» Margen der Ärzte
Darin wird der Bundesrat beauftragt, künftig die Vertriebsmargen für Medikamenten je nach Vertriebsart differenziert zu handhaben. Heute gilt für alle Vertriebskanäle – ob Arzt, Apotheke oder Grossvertrieb – eine Marge von 15 Prozent, die auf den Fabrikabgabepreis geschlagen wird. Diese Marge sei aufgrund der Vertriebskosten einer grossen Apotheke berechnet worden, sagte Diener. Dass der selbstdispensierende Arzt mit viel tieferen Lagerkosten die gleiche Marge erhalte, sei nicht gerechtfertigt. Unterstützt wurde Diener auch von bürgerlichen Ständeräten. Eugen David (CVP/SG) prädierte dafür, dass die effektive Vertriebsleistung abgegolten werde. Hingegen lehnte der Bundesrat die Motion ab. Differenzierte Vertriebsmargen würden eine Grauzone schaffen, was man verhindern müsse.
Ständerat erhöht Druck
Angesichts der angekündigten Prämienexplosion in der Krankenversicherung erhöhte der Ständerat am Donnerstag den Druck für tiefere Medikamentenpreise noch mehr. Stillschweigend stimmte der Rat einer zweiten Motion von Verena Diener zu. Sie fordert, dass die Preise der Medikamente alle drei Jahre überprüft und nötigenfalls gesenkt werden. Wird bei einem Medikament der Zulassungsbereich erweitert, soll die Verwaltung künftig die Wirtschaftlichkeit dieses Mittels beurteilen. Bei dieser Beurteilung sollen die Schweizer Preise mit den Preisen aus wirtschaftlich vergleichbaren Ländern verglichen werden. Dazu soll das Bundesamt für Gesundheit den Vergleichs-Länderkorb zwingend mit Frankreich, Italien und Österreich ergänzen. Dieners Forderungen stammen aus der im letzten Herbst gescheiterten KVG-Teilrevision und wurden im Ständerat als wenig umstritten bezeichnet. Die Vorlage war damals auf Grund gelaufen, weil der Nationalrat aus anderen Gründen den Vorschlag der Einigungskonferenz ablehnte.
Massnahmenpaket vor Sommerferien
Pascal Couchepin kündigte an, dass er diese Vorschläge für sein Massnahmenpaket gegen die hohen Gesundheitskosten vorgesehen habe. Im Unterschied zur Motionärin wolle sie der Bundesrat aber auf dem Verordnungsweg umsetzen. Couchepin will die Massnahmen noch vor den Sommerferien vorlegen.
(awp/mc/hfu/18)