Die Anpassung beziehe sich auf individuelle und leistungsabhängige Gehaltserhöhungen, wie die Grossbank am Mittwoch mitteilt. Die Vereinbarung gelte für alle Mitarbeitenden der Bankbereiche in der Schweiz, die der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) unterstellt seien (bis und mit Stufe Assistant Vice President), heisst es weiter. (awp/mc/gh)