Credit Suisse muss Investoren entschädigen
Der Ex-Direktor war 2000 von der Tessiner Justiz wegen Betrug und Urkundenfälschung zu drei Jahren und neun Monaten Zuchthaus verurteilt worden. Sein amerikanischer Komplize erhielt drei Jahre. Die Beiden hatten seit 1997 zahlreiche Kunden sowie Bankangestellte hinters Licht geführt und um 13 Mio USD betrogen.
Fragwürdige Investitionen als sicher präsentiert
Fragwürdige Investitionen waren ihnen dabei als sichere Geschäfte präsentiert worden. Tatsächlich floss das Geld in spekulative Börsengeschäfte oder die Unterstützung einer unrentablen US-Firma.
Berufungen der Credit Suisse abgewiesen
Das Bundesgericht hat nun drei italienischen Kunden Recht gegeben und die Berufungen der Credit Suisse abgewiesen. Sie war von der Tessiner Justiz 2006 verpflichtet worden, für das Verhalten ihres Ex-Direktors finanziell gerade zu stehen. Ingesamt muss die Bank die drei Investoren mit 760’000 USD entschädigen. (awp/mc/ab)