Dies teilte Jeannette Balmer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft (BA) am Montag mit. Das Bundesstrafgericht hatte Crossair-Gründer Moritz Suter und den ehemaligen Firmenchef André Dosé sowie weitere vier Angeklagte im vergangenen Mai vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Ende Jahr stellte das Gericht den Parteien die 55-seitige schriftliche Urteilsbegründung zu. Der Staatsanwalt des Bundes, Carlo Bulletti, hatte den Angeklagten vorgeworfen, mit Versäumnissen in der Sicherheitsprävention zum Absturz des Jumbolino beigetragen zu haben. Suter und Dosé hätten eine Angstkultur aufrecht erhalten, in der bewusst Flugvorschriften missachtet worden seien.
Hohe Entschädigung für Ex-Crossair-Verantwortliche
Er forderte für sie Bewährungsstrafen von je zwei Jahren, für die übrigen vier Angeklagten bedingte Strafen von 12 bis 18 Monaten. Das Bundesstrafgericht kam aber zum Schluss, dass eine Unterdotierung der Flugsicherheitsabteilung nicht erwiesen sei, ebenso wenig wie eine generelle Angstkultur in der Firma. Dosé und Suter wurde eine Entschädigung von 161’000 respektive 139’000 Franken zugesprochen. Auch die übrigen vier angeklagten Crossair-Manager erhielten jeweils weit über 100 000 Franken aus der Staatskasse. Bei dem Absturz des Crossair-Jumbolino am 24. November 2001 in Bassersdorf waren 24 Insassen ums Leben gekommen.
Zu tief geflogen
Neun Personen überlebten das Unglück. Die von Berlin kommende Maschine war im Landeanflug auf den Flughafen Zürich Kloten zu tief unterwegs gewesen. Nach der Urteilsverkündung im Mai hatte Bulletti noch offen lassen wollen, ob er die Freisprüche anfechten werde. Kritik an seiner Arbeitsweise hatte er zurückgewiesen. Die BA selber hatte damals in einer Mitteilung festgehalten, dass sie nach «eingehender Analyse» der schriftlichen Urteilsbegründung über einen allfälligen Weiterzug entscheiden werde. (awp/mc/ps/23)