Eine intensive Überprüfung der Transaktion habe keine Tatbestände ergeben, welche die Solvenz oder die einwandfreie Geschäftsführung der Winterthur gefährden könnten, begründete das BPV am Donnerstag die Genehmigung.
Kein ausserordentliches Kündigungsrecht
Die Versicherten erhalten wegen der Übernahme kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Denn es handle sich um einen Aktionärswechsel und die Verträge liefen unverändert weiter, ergänzte das Bundesamt.
BPV auch weiterhin zuständig
Das BPV bleibt auch nach Abschluss der Transaktion zuständig für die Überwachung der in der Schweiz operierenden Winterthur- beziehungsweise AXA-Gesellschaften, heisst es weiter.
Axa hatte Mitte Juni mitgeteilt, der Grossbank Credit Suisse deren Versicherungstochter Winterthur für 12,3 Mrd CHF in bar abzukaufen. (awp/mc/ar)