Laut Börsenverordnung hat die Meldung innerhalb von sechs Tagen zu erfolgen, an denen die Börse offen ist (sog. Börsentage). Gemäss den Vorschriften hätte die US-Investmentbank den Kauf der CS-Aktien innert vier Börsentagen an die Credit Suisse melden müssen, was sie offenbar getan hat.
SIX Swiss Exchange: Kein Kommentar
Die Meldung sei am 7. Oktober eingetroffen, heisst es bei der Credit Suisse. Die CS hätte die Meldung dann innerhalb von 2 Börsentagen veröffentlichen müssen. Das wäre der 9. Oktober gewesen. Die Meldung sei von Morgan Stanley falsch eingereicht worden, erklärte CS-Sprecher Marc Dosch. Vonseiten der Credit Suisse seien die Fristen deshalb vollumfänglich eingehalten worden. Die Schweizer Börse schwieg: Ein Sprecher wollte nicht bekannt geben, ob eine Voruntersuchung eingeleitet werde. (awp/mc/ps/05)