Die Pressekammer des Gerichts verhandelte am Freitag über eine einstweilige Verfügung, mit der Schrempp Grässlin mehrere Äusserungen zu seinem Rückzug von der Konzernspitze untersagt hatte. Grässlin hatte nach dem Rücktritt Schrempps Ende Juli 2005 in einem TV-Interview geäussert, dieser habe sein Amt nicht freiwillig aufgegeben. Die Geschäfte des Konzernchefs seien «nicht immer so sauber» gewesen. Das Gericht will im November darüber entscheiden, ob die einstweilige Verfügung weiter Bestand haben soll.
«Ganz klar als Meinungsäusserung gekennzeichnet»
«Ich habe das ganz klar als Meinungsäusserung gekennzeichnet und werde das auch weiter tun», sagte Grässlin. Der Sprecher der Kritischen Aktionäre von DaimlerChrysler bringt Schrempp mit so genannten Graumarktgeschäften in Verbindung. Dabei werden Autos an den offiziellen Vertriebskanälen vorbei verkauft. Nach Ansicht von Schrempp, der nicht vor Gericht erschien, hat Grässlin keine Belege für die Behauptungen vorgelegt.
Keine Anknüpfungspunkte
Das Gericht sieht laut dem Vorsitzenden Richter bislang auch keine Anknüpfungspunkte, die Grässlins Behauptungen stützen könnten. Die Richter wollen aber neue Unterlagen begutachten, die der Konzern- Kritiker zum Beweis seiner Äusserungen vorgelegt hat. Grässlin wertete das als «Achtungserfolg», da sich das Gericht nun inhaltlich mit dem Thema befasse.
Anschuldigungen gegen Zetsche verboten
Erst Ende August hatte das Berliner Landgericht Grässlin verboten, Anschuldigungen gegen Konzernchef Dieter Zetsche zu wiederholen. Auch ihn hatte Grässlin bezichtigt, von Graumarktgeschäften gewusst zu haben. (awp/mc/ar)