Damit geht der Fall zum Oberlandesgericht. Eine Zuzahlung sei unangemessen, sagte der Sprecher. Das Wertverhältnis bei der Fusion mit Chrysler sei richtig und bedürfe keines Nachschlags. «Uns liegt das Urteil schriftlich noch nicht vor», sagte der Sprecher. «Wir wurden aber vom Gericht informiert, dass die Zuzahlung auf 22,15 Euro festgesetzt wurde.» Das Landgericht Stuttgart sprach 17 Alt-Aktionären der Daimler-Benz AG diesen Betrag je Aktie zu. Die Kammer sei nach einem Gutachten zu der Überzeugung gekommen, dass die Papiere des Stuttgarter Automobilkonzerns bei der Fusion zu niedrig bewertet wurden, sagte ein Gerichtssprecher. Rechnerisch kommt die Belastung für DaimlerChrysler bei 10,5 Millionen alten Daimler-Benz-Aktien auf 230 Millionen Euro. (awp/mc/gh)