Deutsche Bank: Vorstand nicht in Spitzelaffäre verwickelt

Vielmehr hätten von der Abteilung Konzernsicherheit beauftragte externe Dienstleister in vier Fällen möglicherweise gegen den Datenschutz oder den Schutz der Privatsphäre verstossen. Ziel der Bespitzelungen waren demnach ein Aufsichtsrat, ein Vorstand, ein Journalist sowie ein kritischer Aktionär und eine Privatperson.


Kein systematisches Fehlverhalten festgestellt
Dabei handele es sich aber um isolierte Vorgänge, betonte die Bank. «Ein systematisches Fehlverhalten wurde nicht festgestellt.» Die Deutsche Bank hatte die Daten-Affäre Ende Mai öffentlich gemacht. Eine Anwaltskanzlei, die im Auftrag der Bank die Vorgänge bis zurück ins Jahr 1998 untersuchte, hat inzwischen ihren Abschlussbericht vorgelegt. Intern hat die Bank bereits Konsequenzen gezogen und sich nach eigenen Angaben von den Leitern der Abteilungen Konzernsicherheit für Deutschland und Investor Relations getrennt.


Gewerkschaftsvertreter ausspioniert
Als erste betroffen waren im Jahr 2001 der Vertreter der Gewerkschaft ver.di im Aufsichtsrat, Gerald Herrmann, und ein Journalist. Laut Deutscher Bank, die keine Namen nannte, ging es darum, die Quelle für die Weitergabe vertraulicher Informationen zu finden. «Das damalige Mitglied des Aufsichtsrates wurde als mögliche Quelle der Indiskretionen angesehen. Die Nachforschungen erbrachten dafür keinen Beleg.» Herrmann selbst hatte bestätigt, dass er von einer Detektei ausgespäht worden war. Die Deutsche Bank habe sich dafür bei ihm entschuldigt. Er war von 1998 bis 2003 Aufsichtsratsmitglied.


Kritischer Aktionär beschattet
Im Sommer 2006 wurde ein kritischer Aktionär beschattet, um das Motiv für seine zahlreichen gerichtlichen Klagen und eine mögliche Verbindung zu einem anderen oft klagenden Aktionär herauszufinden. Laut Medienberichten handelt es sich um den Rechtsanwalt Michael Bohndorf. Auf ihn seien unter anderem weibliche Lockvögel angesetzt worden. Ausgangspunkt für die Nachforschungen war laut Deutscher Bank ein Gespräch des Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Börsig und des Leiters der Abteilung Investor Relations nach der Hauptversammlung 2006. Daraus sind nach Auskunft der Bank aber keine Rückschlüsse möglich, ob bei dem Gespräch möglicherweise ein Auftrag erteilt worden ist. Bei den Nachforschungen kam nichts über das Motiv des kritischen Aktionärs heraus.


Drohungen gegen Vorstände und Aufsichtsräte
Nach Drohungen von einer Privatperson sollte ausserdem Ende 2006/Anfang 2007 ein Foto von dem Mann besorgt werden. Er hatte schriftlich damit gedroht, Aufsichtsräte und Vorstände zu Hause aufzusuchen. «Der Mann konnte nicht ausfindig gemacht werden», teilte die Deutsche Bank mit. Zuletzt war im Sommer 2007 ein Vorstandsmitglied der Deutschen Bank von einer Ausspäh-Aktion betroffen. Dabei handelte es sich nach dpa-Informationen um Hermann-Josef Lamberti, der für die laufenden Geschäfte verantwortlich ist. Es habe sich um eine Übung gehandelt, «mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Personenschutzmassnahmen für die Top-Manager der Bank zu testen und gegebenenfalls zu verbessern», erklärte die Bank, ohne konkreter zu werden.


«Ursprünglich legitime Absichten»
Allen Fällen hätten «ursprünglich legitime Absichten» zugrunde gelegen, nämlich die Bank oder ihr Management vor Schaden zu bewahren, erklärte die Deutsche Bank. «Im Verlaufe ihrer Ausführung kam es dann jedoch zu den rechtlich bedenklichen Aktivitäten durch die beauftragten externen Dienstleister.» Die Bank habe alle Betroffenen mit Ausnahme der Privatperson, deren Aufenthaltsort unbekannt sei, informiert und «ihr aufrichtiges Bedauern ausgedrückt». Ob die Aktionen strafrechtliche Folgen haben, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt prüft wegen zwei Fällen derzeit, ob sie ein Verfahren einleitet. Auch die Finanzaufsicht Bafin hat eine Sonderprüfung der Vorgänge eingeleitet. Dabei geht es nach Auskunft eines Sprechers aber nicht um datenschutz- oder strafrechtliche Fragen, sondern um mögliche Zusammenhänge mit der Geschäftsorganisation der Bank. (awp/mc/ps/31)

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