Deutsche Konsumentschützer verklagen Facebook
Das Internet-Netzwerk sei «beratungsresistent» und habe eine Abmahnung ignoriert. Die Verbraucherschützer prangern vor allem den «Freundefinder» auf Facebook an. Diese Funktion verleite Nutzer dazu, Facebook sämtliche E-Mail-Kontakte preiszugeben. So wird es einerseits leichter, eigene Bekannte in dem Netzwerk zu finden. Doch der Import des E-Mail- Adressbuches macht es auch möglich, diejenigen Kontakte zu Facebook einzuladen, die dort noch nicht registriert sind – und das vielleicht auch nicht wollen.
Abmahnung ignoriert
Die E-Mail-Adressen würden dann dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen, damit sie sich dort registrieren. «Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen», schreibt der vzbv. Dies verstosse gegen Bestimmungen aus dem Paragrafen 4 im Bundesdatenschutzgesetz und dem Paragrafen 13 im Telemediengesetz. Auf die Aufforderung zur Nachbesserung – gestellt per Abmahnung – habe die Internet-Plattform nicht reagiert. «Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen», erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Facebook konnte zunächst keine detaillierte Stellungnahme abgeben, da die Klage nicht vorliege. Gleichzeitig verwies eine Sprecherin auf Gespräche mit dem für Facebook zuständigen Datenschutzbeauftragten in Hamburg, Johannes Caspar. Dabei gehe es auch um den «Freundefinder».
«Illegale Strategie»
Caspar war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. In einem Essay zum Thema, der im Internetauftritt seiner Behörde zu lesen ist, sprach vor kurzem von einer illegalen Strategie. «Die Nutzer werden als Agenten und Lockvögel gleichzeitig eingesetzt», schreibt Caspar. Und weiter: «Facebook sammelt und verknüpft Daten hinter dem Rücken von Menschen und verfügt daher über Beziehungsprofile grosser Teile der Bevölkerung. Die importierten Kontakte durch die eigenen Nutzer sind der Rohstoff für das Wissen darüber, wer wen kennt.»
Zugriff auf Kontaktdaten durch Drittanbieter
Neben dem «Freundefinder» kritisiert der vzbv auch, dass Facebook Drittanbietern den Zugriff auf Kontaktdaten erlaube. Das sei etwa bei Spielen auf Facebook möglich, die dort von anderen Firmen angeboten werden. Ausserdem informiere Facebook unzureichend über Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – für diese Benachrichtigungen müsse sich der Nutzer erst auf einer entsprechenden Seite registrieren. Der vzbv hatte die Klage schon vor einigen Tagen eingereicht. «Das war bereits am 11. November», sagte die zuständige Referentin im Bundesverband, Carola Elbrecht. Da Facebook nun erst Stellung nehmen müsse, gehe sie nicht davon aus, dass sich vor Gericht noch dieses Jahr etwas tue. Nach Elbrechts Worten hatte der vzbv vor der Klage Kontakt mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar. «Wir hatten da auf Arbeitsebene einen Austausch», sagte sie.
Rund eine halbe Milliarde Facebook-Nutzer weltweit
Facebook hat nach eigenen Angaben gut zehn Millionen Mitglieder in Deutschland – rechnerisch ist das etwa jeder achte Einwohner. Weltweit gibt es eine halbe Milliarde Facebook-Nutzer. Die Auseinandersetzung um den «Freundefinder» ist nicht neu. So blockieren sich der Online-Gigant Google und Facebook gegenseitig bei dem Adressimport. Mit Plänen für einen eigenen Kommunikationsdienst hatte Facebook jüngst für Furore gesorgt – die Ankündigung war auch als Angriff auf Googles E-Mail-Dienst Gmail gewertet worden. (awp/mc/ps/21)