Deutsche Regierung plant Zerschlagung von Grossbanken in Krise

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte am Donnerstag, Kriseninstituten solle zwar die Möglichkeit gegeben werden, ihre Probleme zunächst in Eigenregie zu lösen. Notfalls müsse aber der Staat in einem hoheitlichen Akt eingreifen und «systemrelevante» Teile eines Instituts auf eine sogenannte «good Bank» abspalten können, sagte sie auf dem Insolvenzrechtstag 2010. So würde nicht ein gesamtes Finanzinstitut in die Insolvenz geschickt.


Ersatz für Auffanglösung  
Dieses «hoheitliche Eingriffsverfahren» soll nur zum Einsatz kommen, wenn sich Banken und Gläubiger nicht in Verhandlungen auf eine Auffanglösung einigen können. Vorrang erhält deshalb ein sogenanntes Reorganisationsverfahren. Die Justizministerin sagte, einerseits müsse ein Zusammenbruch solcher Institute verhindert werden, die das gesamte Finanzsystem ins Wanken bringen können. Andererseits dürfe die Rettung aber nicht allein auf Kosten der Steuerzahler erfolgen. Auch Gläubiger und Eigentümer müssten daran gerecht beteiligt werden.


Koalitionspläne unklar
Die Koalitionspläne für Krisenbanken sind bisher weitgehend unklar. Leutheusser-Schnarrenberger sprach von Vorüberlegungen für ein mehrstufiges Sanierungs- und Reorganisationsverfahren. Im Finanzministerium hiess es, bis April werde ein Modell vorgelegt. Die Justizministerin kündigte nun für Mitte des Jahres einen gemeinsamen Entwurf mit dem Finanzministerium an. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte für die «baldige Zukunft» einen Gesetzesplan in Aussicht gestellt. Bei dem geplanten Insolvenz- und Restrukturierungsgesetz für Finanzinstitute geht es im Kern darum, Bankeninsolvenzen zu vermeiden und den Staat nicht mehr erpressbar zu machen, wichtige Institute mit Steuergeld zu retten.


Orientierung an Papier der Vorgängerregierung
Das schwarz-gelbe Modell orientiert sich auch an einem Papier der Vorgängerregierung. Danach sollten angeschlagene Banken mit besonderer Bedeutung für den Finanzmarkt ausserhalb des Insolvenzrechts und unterhalb der Schwelle einer Enteignung frühzeitig saniert werden können. Betroffene Institute sollten rechtzeitig ein Verfahren zur eigenen Sanierung einleiten können. (awp/mc/ps/16)

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