Nun beschuldigte der Unternehmer die LGT Treuhand, ihn im Zusammenhang mit der deutsch-liechtensteinischen Steueraffäre im Jahre 2008 nicht über den Datendiebstahl imformiert zu haben. In seiner Zivilklage warf er der Treuhandfirma vor, durch Verletzung von Sorgfaltspflichten verantwortlich zu sein für im Nachhinein zu hoch angesetzte Steuern. Die persönlichen Daten des Unternehmers befanden sich auf jener CD, die der Bundesnachrichtendienst BND dem Liechtensteiner Datendieb für 4,5 Mio Euro abgekauft hatte.
Kläger zu spät informiert
Das Landgericht entschied, dass der Kläger pflichtwidrig zu spät über den Datendiebstahl informiert wurde, sagte Gerichtssprecher Uwe Oehri am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Er bestätigte damit einen Bericht in der Samstagsausgabe des «Liechtensteiner Vaterland». Dadurch sei dem Immobilienhändler eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich gewesen Bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige wäre dem Kläger laut Gericht die Bewährungsauflage von 7,3 Mio Euro erspart geblieben. Für diesen Betrag muss nun die 2002 vom Datendiebstahl betroffen gewesene LGT Treuhand des Fürstenhauses aufkommen, da es sich laut Gericht bei der Bewährungsauflage um einen ersatzfähigen Schaden handelt.
Zwei Jahre bedingt aufgebrummt erhalten
Der deutsche Immobilienhändler war 2008 vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Mio Euro verurteilt worden. Zudem musste er dem Fiskus 11,9 Mio Euro für hinterzogene Steuern abliefern. Im Zivilprozess vor dem Liechtensteiner Landgericht hatte der Unternehmer eine Ersatzforderung von 13 Mio Euro geltend gemacht. Die beklagte Fiduco Treuhand, die Nachfolgefirma der LGT Treuhand, kann das Urteil nicht nachvollziehen und geht in die Berufung, wie die Gesellschaft mitteilte.
Weitere Klagen in Vorberetung
Bestätigt sieht sich die Fiduco in ihrem Standpunkt, wonach Steuerschulden und Strafsteuern gemäss Urteil des Landgerichts keinen ersatzfähigen Schaden darstellen. Die Klage des Immobilienhändlers aus Bad Homburg beim fürstlichen Landgericht wird nicht die einzige bleiben. Mehrere Anwälte sind seit Monaten daran, Klagen von deutschen Steuerhinterziehern vorzubreiten. Eingereicht werden sie, wenn die Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren in Deutschland abgeschlossen und rechtskräftig sind.
Mehrere hundert mutmassliche Steuerhinterzieher im Visier
Im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl bei der LGT Treuhand und dem Kauf der Daten durch den BND waren vor zwei Jahren mehrere hundert mutmassliche Steuersünder in Deutschland ins Visier der Ermittler geraten, darunter der damalige Chef der deutschen Post, Klaus Zumwinkel. Zumwinkel trat von seinem Posten zurück und wurde von einem Gericht wegen Steuerhinterziehung verurteilt. (awp/mc/ps/17)