Deutschland: Keine Verschärfung der Anflugregelung für Zürich

Der deutsche Bundestag hatte am Donnerstag einen aus dem Jahr 2003 stammenden Antrag gutgeheissen, der die Reduktion der Anflüge über süddeutsches Gebiet verlangt. Diese Forderung hat die deutsche Regierung in einer einseitigen Verordnung zu einem erheblichen Teil bereits umgesetzt.


Gespräche wie vereinbart

Die Gespräche zwischen der Schweiz und Deutschland über die Anflugverfahren auf den Zürcher Flughafen und die Regelung der Flugsicherung über deutschem Gebiet würden wie im Frühjahr vereinbart stattfinden, heisst es in der Mitteilung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK). Die Verbereitungsarbeiten liefen sowohl auf schweizerischer wie auf deutscher Seite.

Anflüge reduzieren

Kernpunkte des vom Bundestag verabschiedeten Antrags sind die Reduktion der Anzahl Anflüge auf 80 000 pro Jahr, eine Nachtflugsperre von 21 bis 7 Uhr und eine Verlegung der Warteräume auf Schweizer Gebiet. Die Forderung, die Flugsicherung über Süddeutschland müsse von der deutschen Flugsicherung übernommen werden, wurde jedoch abgelehnt.

Der Antrag im Bundestag war 2003 eingereicht worden, nachdem die eidgenössischen Räte den Luftverkehrs-Staatsvertrag abgelehnt hatten. (awp/mc/as)

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