Die Kundengelder wurden drei Tage vor der historischen Lehman-Pleite am 15. September 2008 vom britischen Brokerhaus Lehman International Europe an die deutsche Tochter Lehman Brothers Bankhaus AG überwiesen. Die Insolvenzverwalter beider Gesellschaften beanspruchen das Geld. Die deutsche Seite lehnte am Dienstag vor Gericht einen Vergleich ab und konterte überraschend mit einer Gegenklage, mit der sie nun ihrerseits den gleichen Betrag von den Briten verlangt. Der Schritt sei notwendig gewesen, um den Gerichtsstand in Frankfurt zu halten, erklärten die Anwälte des deutschen Insolvenzverwalters.
«Fragwürdige Treuhand-Konstruktion»
Die Vorsitzende Richterin Heidemarie Renk hatte zuvor zu erkennen gegeben, dass sie die von den Briten behauptete Treuhand-Konstruktion für die Dollarmilliarde für fragwürdig hält. Die Kammer setzte einen Verkündungstermin für den 7. Oktober fest, an dem aber noch nicht zwingend eine Entscheidung fallen muss. Wegen des hohen Streitwerts ist ohnehin mit einem Gang durch alle Instanzen zu rechnen.
Globale Schockwellen
Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 hatte schwere Schockwellen in der globalen Wirtschaft ausgelöst. Im Nachgang gingen auch etliche internationale Lehman-Gesellschaften in die Pleite, darunter die deutsche Tochter Lehman Brothers Bankhaus AG in Frankfurt. Das Institut hatte nahezu ausschliesslich institutionelle Anleger, wie zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung oder die Stadt Frankfurt. Diese Anleger wurden aus der Einlagensicherung des Privatbankenverbandes entschädigt. Bliebe die umstrittene Milliarde in der deutschen Konkursmasse, würde die Einlagensicherung entlastet.
Privatanleger gehen leer aus
Keine direkten Auswirkungen dürfte der Rechtsstreit auf die Privatanleger haben, die zu Zehntausenden bei ihren Hausbanken oder Sparkassen Lehman-Inhaberschuldverschreibungen (Zertifikate) gekauft haben, sagte ein Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertbesitz (DSW). Diese Papiere – herausgegeben von einer Lehman- Tochter in den Niederlanden – wurden nahezu wertlos und begründen keine Ansprüche in dem deutschen Insolvenzverfahren.
Mahnwache
Im US-Verfahren bei der Lehman-Mutter müssen sich die Geschädigten voraussichtlich ganz hinten anstellen. Nach Informationen der DSW plant der US-Insolvenzverwalter, die Ansprüche der niederländischen Zertifikatekunden pauschal um die Hälfte zu kürzen. In einem offenen Brief forderte die DSW den niederländischen Insolvenzverwalter auf, dem Schritt entgegenzuwirken. Die Anleger dürften nicht ein zweites mal über den Tisch gezogen werden. Einige Lehman-Geschädigte begleiteten den Frankfurter Prozess mit einer Mahnwache. (awp/mc/ps/29)