Deutschland: Sondersteuer auf Banker-Boni doch erlaubt

Allerdings hatte die Kanzlerin eine Einführung in Deutschland aber aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Kanzlerin plädiert stattdessen für eine internationale Börsentransaktionssteuer. Auch CSU-Chef Horst Seehofer und Bundespräsident Horst Köhler unterstützen diese Idee.


Strafsteuer muss «trennscharf und nachvollziehbar» sein
Laut dem von der FDP in Auftrag gegebenen Gutachten hänge die Antwort auf die Frage, ob eine Sondersteuer erhoben werden darf, nur «von der konkreten gesetzgeberischen Umsetzung» ab, heisst es in dem Artikel. Der Gesetzgeber müsste die Strafsteuer lediglich «trennscharf und nachvollziehbar» von anderen Steuern abgrenzen. Zudem müsste der «konkrete Lenkungszweck» der Sondersteuer erklärt werden.


Unzulässige Doppelbesteuerung?
Zwar sehe auch das Gutachten «rechtliche Schwierigkeiten» bei der Beschränkung einer Steuer auf Banker als einzelne Berufsgruppe. Um aber einen Verstoss gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vermeiden, schlagen die Juristen vor, den Lenkungszweck der Sondersteuer «gewichtig und nachvollziehbar zu begründen». Probleme könnte es aber geben, wenn die Sondersteuer als «unzulässige Doppelbesteuerung eingestuft werden würde». Boni zählen zum Einkommen eines Bankmanagers und unterliegen bereits der Einkommensteuer.


(awp/mc/hfu/06)

Schreibe einen Kommentar