Die eigenen Immobilien gut versichern

Von David Strohm


Schon beim Bau eines Hauses droht Ungemach. Jede Ausführung von Bau- oder Umbauarbeiten führt zu einer gewissen Gefährdung von Personen oder fremdem Eigentum. Wie die Erfahrung lehrt, passieren auf Baustellen kleine, manchmal aber auch grössere Unglücke: Schäden an anderen Häusern in der Nachbarschaft, etwa wenn der Hang zu rutschen beginnt, Risse in Fassaden, Lecks an öffentlichen Wasserleitungen und vieles mehr. Zudem können Passanten zu Schaden kommen.

Bauherren-Haftpflicht
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen für den Bauherrn eine Kausalhaftung vor. Mit anderen Worten: Er haftet für alles, was auf einer Baustelle passiert, auch wenn kein Verschulden vorliegt. Empfohlen wird daher in jedem Fall der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung, mit der sich Ansprüche von geschädigten Dritten abdecken lassen. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass nur begründete Ansprüche befriedigt, unbegründete Forderungen dagegen ablehnt werden. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung wird gewöhnlich zusammen mit einer Bauwesen-Versicherung für das Bauwerk selbst abgeschlossen.

Bauwesen-Versicherung

Die Bauwesen-Versicherung ist eine Sachversicherung, die den finanziellen Schutz eines Bauwerks während der Bauzeit bietet. Sie deckt Schäden am Bauwerk, die unvorhergesehen während der Bauzeit eintreten, aber auch solche, die als Folge von Konstruktions- oder Materialfehlern, Fehlern bei der Bauausführung, von Ungeschicklichkeit, Fahrlässig- oder Unvorsichtigkeit auftreten. Zudem sind auf Verlangen auch Elementarschäden wie etwa Hochwasser, Hagel oder Steinschlag mitversichert. Enthalten sind ausserdem Diebstähle, soweit die Bauteile fest mit dem Bauwerk verbunden sind.

Die Bauwesen-Versicherung ist ihren Preis wert, kostet sie doch normalerweise gerade mal 2 bis 3 Promille der Bausumme für Hochbauten. Weiterer Vorteil: Der Bauwesenversicherer braucht nicht langwierige technische und juristische Abklärungen zwecks Aufteilung der Verantwortlichkeiten abzuwarten um Leistungen zu erbringen. Durch die Bevorschussung der Leistungen ermöglicht der Bauwesenversicherer somit eine zügige Weiterführung der Arbeiten. Und bei einem Bauunfall hat der Bauherr die Gewähr, dass ein zahlungsfähiger Versicherer die Kosten übernimmt.

Weitere Versicherungen

Zu den weiteren, nicht in allen Fällen sinnvollen oder durch den Bauherren abzuschliessenden Versicherungen zählt die Montageversicherung. Sie deckt Schäden am Montageobjekt, die durch einen plötzlichen und unvorhergesehenen Montageunfall, auch während des Probebetriebes, entstehen. Die kantonalen Bauzeitversicherungen decken Schäden am Gebäude, die durch Brand- und Elementarereignisse entstehen. Sie sind je nach Kanton obligatorisch, und die Anmeldung erfolgt normalerweise durch den Bauverantwortlichen, in der Regel durch den Architekten. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Baugarantieversicherung dem Baumeister oder Bauhandwerker die Barkaution ersetzt, welche dem Bauherrn während der Dauer der Werkgarantie zu leisten ist.

Haftpflicht nach Bauabschluss
Die Bauarbeiten sind beendet, das Haus steht und ist zu aller Freude bestens gelungen. Als Hauseigentümer ist man nun mit neuen Verantwortungen konfrontiert, nämlich für das Eigenheim und ganz wichtig, auch gegenüber Drittpersonen. Laut Gesetz haftet man als Hauseigentümer für Schäden, die Drittpersonen durch Bau- und/oder Wartungsmängel des Gebäudes erleiden. Kleine Ursachen haben oft grosse Wirkungen: Ein herabfallender Dachziegel, auslaufendes Heizöl etc. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung notwendig. Sie befasst sich zunächst mit der Abwehr unbegründeter oder missbräuchlicher Ansprüche, die gegen die Bauherrschaft geltend gemacht werden. Vor allem aber übernimmt sie Schadenersatzforderungen Dritter, wenn man für einen Schaden haftet.

Obligatorische Feuerversicherung

Den Eigentümern schreiben die meisten Kantone die obligatorische Gebäudefeuerversicherung vor. Diese wird grundsätzlich bei einer kantonalen Versicherungsanstalt versichert. Ausnahmen bilden die Kantone Genf,
Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. Hier besteht zwar teilweise ein Obligatorium, die Versicherung kann aber bei einer privaten Gesellschaft abgeschlossen werden. Bei einer beliebigen Versicherungsgesellschaft lassen sich darüber hinaus auch Wasser-, Einbruchdiebstahl- oder Glasschäden versichern.

Achtung Unterversicherung
Wie bei allen Versicherungen sollte der Liegenschaftsbesitzer beim Abschluss der Policen auf eine möglichst vollständige Deckung der möglichen Ereignisse und der Schadenssumme achten. Gerade bei der Festlegung der Versicherungssumme ist Vorsicht geboten, werden doch im Schadenfall die Leistung bei Unterversicherung empfindlich gekürzt.

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