DIFC-Gerichtshof eröffnet
von Gérard Al-Fil
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Das Dubai International Financial Centre (DIFC) ist um einen Teilbereich gewachsen. Mit den DIFC Courts befindet sich die eigenständige Justiz der Finanzfreihandelszone mitten im Zentrum von Dubai.
«Identität und Rechtssicherheit»
Das DIFC bietet global operierenden Firmen mit der Dubai Financial Services Authority (DFSA) ein international vertrautes Rechtsumfeld. Das Regelwerk der DFSA orientiert sich an die Bestimmungenen der britischen Financial Services Authority (FSA). Die DIFC Courts sind allerdings als Institution nicht neu, sondern nur deren Räumlichkeiten (wie der Gerichtssaal), die heute eingeweiht wurden. Laut Sir Anthony Evans, Chief Justice der DIFC Courts, musste das offiziell unabhängige Gericht bislang drei Gesuche um eine Firmenlizenz für das DIFC ablehnen. Ausserdem lägen immer wieder arbeitsrechtliche Streitfälle auf dem Richterpult.
Starke angelsächsische Vorzeichen
Aus lokaler Sicht überraschend ist die Tatsache, dass von den sechs Richtern kein einziger die arabische Sprache beherrscht und keine Kenntnisse des Islamic Finance auf Expertenlevel aufweist. Ausserdem wird keiner der Richter in Dubai residieren, sondern nur bei Bedarf in die Golfmetropole einfliegen. «Es ist wahr, dass lokale Aspekte auf dem ersten Blick zu kurz kommen, allerdings ist das DIFC ein internationaler Onshore-Hub in dem Englisch Amtsprache ist», sagt Sir Anthony Evans. In ihrer Urteilsfindung orientieren sich die Richter auch am common law, das sich in britischen Kronkolonien wie Hongkong bewährt hat und immer dann herangezogen wird, wenn keine Rechtsstatuten vorliegen. Somit stützt sich die richterliche Gewalt oft auf Präzedenzfälle. Deputy Chief Justice der DIFC Courts ist Michael Hwang aus Singapur.
In dem im September 2004 gegründeten Dubai International Financial Centre (DIFC) haben sich bislang 362 Banken, Vermögensverwalter, Versicherer, IT-Service Provider und Rechtsberatungsfirmen niedergelassen. Im DIFC gilt Steuerfreiheit («tax holiday») für die nächsten 50 Jahre und bei Bedarf 100%-ige ausländische Eigentümerschaft sowie 100%-ige Kapitalrepatriierung. Standardwährung ist der US-Dollar und nicht der VAE-Dirham.