Digital-TV: Bundesrat für freie Wahl der Empfangsgeräte

In moderneren Fernsehgeräten ist dieses eingebaut. Für ältere Geräte ist dagegen eine separate Set-Top-Box nötig. Diese Geräte werden von den TV-Kabelnetzgesellschaften und Telekomfirmen verkauft oder vermietet, was seit den Anfängen des digitalen Fernsehens auf Kritik stösst. Die Anbieter verschlüsseln die digitalen Signale und zwingen die Nutzer so, ihre Geräte zu beziehen.


Prinzip der Wahlfreiheit des Empfangsgerätes verankern
Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat nun die freie Wahl des Empfangsgerätes ermöglichen. Er hat am Freitag die Botschaft dazu verabschiedet. Damit setzt er einen Auftrag des Parlaments um, der auf eine Motion von Ständerätin Simonetta Sommaruga zurück geht. Im Gesetz wird lediglich das Prinzip der Wahlfreiheit verankert. Wie diese sicher gestellt werden soll, will der Bundesrat auf Verordnungsebene regeln. Die Stossrichtung hat er bereits festgelegt, doch betont er, dass bei der Ausarbeitung der Verordnung die Situation erneut beurteilt werden müsse. Es gelte, die neusten technischen Entwicklungen zu berücksichtigen.


Die Meinungen sind geteilt
In der Anhörung waren die Vorschläge des Bundesrates mehrheitlich auf Kritik gestossen. Die TV-Kabelnetzbetreiber erachten eine Regelung grundsätzlich als unnötig. Den Konsumentenschutzorganisationen ging der Entwurf zu wenig weit. Sie forderten ein Verschlüsselungsverbot. Viele Eingaben bezogen sich auf die von Cablecom diesen Sommer eingeführte Lösung mit einer Smartcard (DigiCard), welche nur mit der Schnittstelle CI+ funktioniert. Ob die Lösung der Cablecom die vom Bund geplanten Vorschriften erfüllt, müsse erst noch vertieft geprüft werden, heisst es in der Botschaft zur Gesetzesänderung.


Kein Verschlüsselungsverbot
Nach den Vorschlägen des Bundesrates sollen die Anbieter grundsätzlich selbst entscheiden können, wie sie die freie Wahl der Set-Top-Box gewährleisten wollen. Ein Verschlüsselungsverbot ist nicht vorgesehen. Verzichten die Anbieter nicht auf eine Verschlüsselung, sollen sie neu verpflichtet sein, ihren Kundinnen und Kunden ein Grundangebot von mindestens 50 Fernsehprogrammen anzubieten, das auch mit frei erhältlichen Empfangsgeräten konsumiert werden kann.


Regeln für Telekomunternehmen noch nicht bestimmt
Dies erfordert, dass sie ein Zugangsberechtigungssystem mit Steckkarten anbieten, die in fremde Empfangsgeräte eingefügt werden können. Das Steckkarten-System darf nicht teurer sein als der Abonnementspreis für das Grundangebot mit eigener Set-Top-Box. Welche Regeln für Telekomunternehmen wie die Swisscom gelten, die ihre Programme über das Internet Protokoll (IPTV) verbreiten, (früher Bluewin-TV) ist noch offen. Dies aus technischen Gründen: Die Entschlüsselung von Programmangeboten über IPTV ist heute nur mit der Anbieter-eigenen Set-Top-Box möglich. (awp/mc/ss/18)

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