Für die Restlaufzeit bringt sie einen Zwischenzins (Diskontsatz) in Abzug. Die diskontierten Wertpapiere werden bis zur Fälligkeit im Portefeuille der Nationalbank behalten und dann zur Zahlung präsentiert. Das Diskontgeschäft ist in den letzten Jahren bedeutungslos geworden.
Diskontsatz
Zinsfuss, der im Rahmen von Diskontgeschäften durch die Schweizerische Nationalbank festgelegt und als Zwischenzins vereinnahmt wird. Die Neuerungen im Bereich der Geldmarktsteuerung gewährleisten eine hohe Transparenz, so dass die Nationalbank seit Januar 2000 auf die Festlegung eines Diskontsatzes verzichtet. Seit dem Jahre 1993 tätigte sie keine Diskontgeschäfte mehr. Der Diskontsatz behielt jedoch eine gewisse Bedeutung als geldpolitisches Signal. Im neuen Steuerungskonzept übernimmt das Zinsband für den Libor diese Rolle, so dass der Diskontsatz auch in dieser Hinsicht bedeutungslos geworden ist.