Diese können letztlich nur mit bilateralen staatsvertraglichen Regelungen vermieden werden. Deshalb hat die Schweiz mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese stellen weitgehend sicher, dass trotz unterschiedlicher nationaler Steuerrechtsordnungen, im internationalen Wirtschaftsverkehr erzielte Erträge und Einkünfte steuerlich nicht mehrfach von verschiedenen Steuerhoheiten belastet werden.