Immer mehr Unternehmen – besonders im Bereich der Finanz- und Versicherungsbranche – zieht es in das Fürstentum Liechtenstein. Das kleine Land gewährt Rahmenbedingungen, die den Versicherungsunternehmen ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Auch das Verhältnis zur Finanzmarktaufsicht ist partnerschaftlich.
Boomende Branche
Gerade seit dem Inkrafttreten des Versicherungsaufsichtsgesetzes in 1996 blüht die Branche. Im liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetz gibt es zum Beispiel keine Einschränkung bezüglich Anlagevorschriften in eine fondsgebundene Lebensversicherung. Selbst nach einem ausserordentlich starken Wachstum in 2004 konnte die Branche im letzten Jahr nochmals zulegen. Die weiterhin guten Rahmenbedingungen der Finanzmärkte und der steigende Bedarf nach sicheren und flexiblen Modellen der individuellen Vorsorge haben insbesondere den Bereich Lebensversicherung stark beflügelt.
Prämien von 4,2 Milliarden Franken gebucht
Die gebuchten Prämien erreichten 4,2 Mrd. Franken und lagen damit um 1,6 Mrd Franken höher als im Vorjahr. Der grösste Teil dieser Prämien, entfällt auf die Lebensversicherungen, und einen wachsenden Anteil auf die fondsgebundenen Lebensversicherungen. Was sind die Gründe für diesen Boom? Neben der allgemein sehr guten Konjunktur in Versicherungsbranche sind dies für das Fürstentum Liechtenstein spezifische Faktoren, so genannte Privilegien:
- Anlageprivileg: Der Kunde entscheidet vollkommen unabhängig und entsprechend seinen Bedürfnissen aus welchen in- und ausländischen Wertpapieren oder Kapitalanlagen sich seine persönliche Versicherung zusammensetzen soll. Jedes bestehende Depot, jedes Konto kann als Prämie eingebracht werden.
- Diskretionsprivileg: Das Versicherungsgeheimnis ist analog dem Bankgeheimnis formuliert und verpflichtet sämtliche Organe und Mitarbeiter der CapitalLeben zu absoluter Geheimhaltung über alle nicht öffentlichen Informationen, die Kunden betreffen. So dürfen z.B. keine Kundendaten die Landesgrenzen Liechtensteins überschreiten.
- Erbschafts- und Schenkungsprivileg: Bei Nennung der Begünstigten fällt im Todesfall die Versicherungsleistung nicht in den Nachlass. Somit können langwierige Nachlassverfahren vermieden werden. Zudem kann die Leistung auch dann angenommen werden, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird. Man verfügt im Erbfall nahezu frei über die Verteilung ihres Vermögens. An beliebig viele Begünstigte und in unterschiedlichsten Formen.
- Konkursprivileg: Das in Liechtenstein geltende Versicherungsrecht sieht im Konkursfall des Versicherungsnehmers vor, dass der Wert der Lebensversicherung nicht in die Konkursmasse fällt, wenn nahe Angehörige begünstigt sind. Wenn der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung erwirbt und den Ehepartner oder einen direkten Nachkommen als Begünstigten einsetzt, ist dieser Versicherungsanspruch privilegiert. Das Konkursprivileg gibt es in Luxemburg seit 2002 nicht mehr.
- Steuerprivileg: Die Steueroptimierung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Steuerrecht des Versicherungsnehmers. Versicherungsprodukte lassen sich den jeweiligen steuerlichen Gegebenheiten des Wohnsitzlandes anpassen. Bei Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse fallen während der Vertrags- bzw. Aufschubdauer und bei der Auszahlung keine Steuern an. Die Rentenleistungen richten sich nach den Steuergesetzen des jeweiligen Auszahlungslandes.
- Stiftungsprivileg: Das Liechtensteinische Stiftungsprivileg ermöglicht eine freie Gestaltung der Bezugsrechte und jederzeitige unkomplizierte Änderung der Bezugsrechte. Mit einem einfachen Versicherungsantrag entsteht mit der Police ein verbriefter Anspruch gegen die Versicherung.
- Versicherungsgeheimnis: Das liechtensteinische Versicherungsgeheimnis ist analog zum Bankgeheimnis ausgestattet und verpflichtet sämtliche Organe und Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft zu absoluter Geheimhaltung über nicht öffentlich bekannte Tatsachen, die ihnen aus der Geschäftsverbindung mit Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind. In Luxemburg hingegen ist das Versicherungsgeheimnis lediglich ein Berufsgeheimnis. Es bietet zwar dem Kunden einen gewissen Diskretionsschutz, nicht aber in dem Ausmasse wie das in Liechtenstein der Fall ist.
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Wermutstropfen «Stempelabgabe»
Wie vom Liechtensteinischen Versicherungsverband kritisiert wird, ist die Stempelabgabe von 0,3 Prozent auf Versicherungsprämien ein Nachteil im internationalen Wettbewerb. Diese schweizerische Umsatzabgabe wird in Liechtenstein über den Zollvertrag angewandt. Eine derartige Steuerbelastung existiert in anderen Ländern nicht, insbesondere nicht in den Ländern Luxemburg oder Irland, welche dadurch attraktive Rahmenbedingungen für die Versicherungsbranche bieten. Für die liechtensteinische Versicherungswirtschaft, die aufgrund des kleinen Heimmarkts vom Export lebt, bedeutet die Stempelabgabe einen direkten komparativen Wettbewerbsnachteil. Eine kurzfristige Abschaffung der Stempelsteuer ist jedoch nicht zu erwarten, da dies eine Gesetzesänderung auf schweizerischer Seite voraussetzen würde.
Ausblick
Das Fürstentum Liechtenstein wird auch in Zukunft durch einzigartige Standortqualitäten neue Unternehmen und Investoren anziehen. An der weiteren Optimierung der Rahmenbedingungen arbeiten Institutionen wie der Liechtensteinische Versicherungsverband.
Zur Person
Dr. Michael Neubert (37) ist gebürtiger Deutscher. Der Diplom-Kaufmann absolvierte diverse internationale Zusatzausbildungen wie MBA. Seit Juli 2005 ist er CEO/Vorsitzender der Geschäftsleitung der in Vaduz Fürstentum Liechtenstein domizilierten Aspecta Assurance International AG.
Zum Unternehmen
Die im Jahr 1996 gegründete Aspecta Lebensversicherung AG mit Sitz in Hamburg, Deutschland, gehört zur Aspecta Global Group AG, diese wiederum ist eine Tochtergesellschaft der Talanx, dem drittgrössten Versicherungskonzern in Deutschland mit einem Prämienvolumen von rund 14,5 Mrd. Euro für 2004. Die europaweit tätige Aspecta Global Group AG erzielte in 2004 gebuchte Bruttoprämien in Höhe von 673 Mio. Euro. Die Kernkompetenz der Aspecta liegt in der Kombination von Investmentfonds mit Versicherungsprodukten in Form von Fondspolicen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Entwicklung von Zielgruppenprodukten. FrauenINVEST und die Kinderpolice, ASPECTA Einstein, sind hierfür Beispiele.