Dabei wurde insbesondere auf die Zugeständnisse verwiesen, die Liechtenstein mit einem im Dezember unterzeichneten Abkommen den USA gewährt: Die Europäische Union fordert nun «mindestens Ähnliches». Einstimmig (und diskussionslos) hiessen die Minister die Erklärung gut. Auch Luxemburg und Österreich wehrten sich nicht dagegen, trotz des Angriffes auf das Bankgeheimnis.
Wie weit soll die Amtshilfe gehen?
Allerdings bleibt unter den EU-Staaten wie auch in den Verhandlungen mit Liechtenstein umstritten, wie weit die Amtshilfe gehen soll. Bislang gilt EU-intern wie auch im Abkommensentwurf – laut Liechtensteiner Lesart – die Priorität des nationalen Rechts: Wenn ein Land bei den eigenen Bürgern keine Zwangmittel zur Einsicht von Bankkonten kennt, dann gilt dies auch für Ersuchen aus einem EU-Staat. Dieses Prinzip stellte die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag für eine Revision der EU-internen Amtshilfe vergangene Woche in Frage. Darüber werden die EU-Minister in den kommenden Monaten, parallel zu den Verhandlungen mit Liechtenstein, beraten.
Rasch Auswirkungen auch auf die Schweiz
Für Änderungen ist zwar Einstimmigkeit notwendig, doch der Angriff aufs Bankgheimnis ist einmal mehr lanciert. Und falls sich einer der betroffenen Staaten bewegt, wird dies auf alle Auswirkungen haben. Und rasch auch für die Schweiz. Im bisher mit der EU ausgehandelten Abkommensentwurf hat Liechtenstein einseitig bereits eine kleine Tür geöffnet. Das Fürstentum ist bereit, bei der Hinterziehung direkter Steuern mit einer vorsätzlich unvollständig ausgefüllten Steuererklärung grundsätzlich Amtshilfe an EU-Staaten zu gewähren. (awp/mc/pg/19)