Duvalier-Gelder: Beschwerde kann behandelt werden
Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte Ende August 2007 die UBS in Genf ersucht, die Sperre des Kontos einer liechtensteinischen Stiftung aufrecht zu erhalten, die von der verstorbenen Mutter von Claude Duvalier gegründet worden war. Das Bundesverwaltungs-Gericht hatte im vergangenen März entschieden, auf die dagegen erhobene Beschwerde der Stiftung einzutreten. Gefordert wurde noch die Leistung eines Kostenvorschusses von 15’000 CHF. Dieser ist gemäss einer Verfügung des Gerichts vom 22. Mai nun eingegangen.
Blockade der Gelder verlängert
Der Bundesrat hatte vor dem EDA entschieden, die Blockade der Gelder von Haitis Ex-Diktator «Baby Doc» Claude Duvalier auf Schweizer Bankkonten um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Verordnung kann nicht angefochten werden. Betroffen sind rund 7,6 Mio CHF.
Unterschlagungsvorwürfe
Duvalier und seine Entourage sind in Port-au-Prince angeklagt, über 100 Mio USD unter dem Deckmantel von sozialen Aktivitäten unterschlagen zu haben. Systematische Abzüge von Staatsunternehmen wurden zum Teil auf Schweizer Banken überwiesen. Haiti verlangt die Rückgabe der Potentatengelder seit dem Sturz von «Baby Doc» 1986. Voraussetzung für die Rückgabe ist ein Gerichtsurteil gegen «Baby Doc» und ein korrektes Rechtshilfegesuch Haitis an die Schweiz. (awp/mc/ps)