Sollte die Antwort nicht fristgerecht eintreffen, wird das Bundesamt für Justiz die Herausgabe der Gelder an Haiti anordnen, schreibt das BJ in einer Medienmittilung. In der Folge hat der Bundesrat seinerseits beschlossen, die von ihm verfügte Blockierung der Gelder von Jean-Claude Duvalier und seines Umfeldes aufzuheben. Er hatte diese Blockierung ein letztes Mal bis zum 31. August 2008 verlängert, nachdem der haitianische Präsident sich verpflichtet hatte, gegen die Straflosigkeit zu kämpfen.
Verfahren über mehr als zwei Jahrzehnte
Der Fall Duvalier begann 1986 mit der Einreichung eines Rechtshilfeersuchens. Darin ersuchten die haitianischen Behörden um die Blockierung der Vermögenswerte des ehemaligen Staatspräsidenten Jean-Claude Duvalier, die Übermittlung der Bankunterlagen und die Herausgabe der gesperrten Guthaben. Angesichts des absehbaren erfolglosen Abschlusses des Rechtshilfeverfahrens sperrte der Bundesrat im Jahr 2002 gestützt auf die Bundesverfassung die Duvalier-Gelder. Damit wollte er verhindern, dass der Schweizer Finanzplatz als Fluchtort für unrechtmässig angeeignete Vermögenswerte missbraucht wird. Zugleich beauftragte er das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), den haitianischen Staat und die Duvalier-Familie bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung zu unterstützen.
Strafverfahren gegen Duvalier
Das EDA unterbreitete im Jahr 2005 den Parteien einen Entwurf für eine Vereinbarung zur Unterstützung humanitärer Projekte in Haiti. Die Vereinbarung kam jedoch nicht zustande. Im Mai 2008 ergänzten haitianischen Behörden das ursprüngliche Rechtshilfeersuchen von 1986. Wie vom haitianischen Präsidenten im August 2007 angekündigt, bestätigten sie, das Strafverfahren gegen Jean-Claude Duvalier und andere Personen wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder wieder aufgenommen zu haben. Zudem erneuerten sie die Garantien für ein menschenrechtskonformes Verfahren. Das BJ nahm den Vollzug des Rechtshilfeersuchens selber an die Hand und ordnete die Sperre der Duvalier-Gelder an. In der Folge hat der Bundesrat seinerseits beschlossen, die von ihm verfügte Blockierung der in der Schweiz liegenden Gelder von Jean-Claude Duvalier und seines Umfeldes aufzuheben. Er hatte diese Blockierung ein letztes Mal bis zum 31. August 2008 verlängert, nachdem der haitianische Präsident sich verpflichtet hatte, gegen die Straflosigkeit zu kämpfen. (mc/pg)