E.ON-Auflagen: EU-Kommission erweitert Verfahren gegen Spanien
Wie es am Dienstag zuverlässig in Brüssel hiess, seien die Antworten aus Madrid völlig unzureichend. Die spanische Regierung ist der Auffassung, dass die neuen Bedingungen zur Übernahme des führenden Stromversorgers Endesa nicht gegen EU-Recht verstossen.
Frist von 15 Tagen für Madrid
Die Kommission will Madrid nun ultimativ mit einer Frist von 15 Tagen auffordern, die neuen Bedingungen zu kippen. Falls dies nicht geschieht, soll das gesamte Verfahren, das sich dann gegen alte und neue Übernahmehürden richtet, auf die zweite Stufe gehoben werden. Die dritte Stufe wäre dann eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EU-Kommission hatte Madrid im Dezember aufgefordert, bis Mitte Januar vier zusätzliche Auflagen zum Kauf von Endesa zu kippen. Bereits im September hatte Brüssel frühere spanische Auflagen für illegal erklärt.
E.ON dürfe keine strategischen Entscheidungem im Widerspruch zur spanischen Gesetzgebung treffen
Die neuen Auflagen schreiben vor, dass Endesa-Vermögenswerte auf den Balearen und den Kanarischen Inseln sowie in den nordafrikanischen Exklaven Melilla und Ceuta nach einer Übernahme während eines Zeitraums von fünf Jahren nicht verkauft werden dürfen. Auch müsse die Marke Endesa für ebenfalls fünf Jahre beibehalten werden. In den Kraftwerken dürfe nur Kohle aus heimischer Produktion verfeuert werden. Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit dürfe der Düsseldorfer Energiekonzern zudem keine strategischen Entscheidungen im Widerspruch zur spanischen Gesetzgebung treffen. E.ON hat knapp 37 Milliarden Euro für Endesa geboten.
Bereits Klage der Kommission gegen Spanien beim EuGH
Wegen der E.ON-Blockade ist bereits eine Klage der Kommission gegen Spanien beim EuGH anhängig. Dabei geht es um die erweiterten Befugnisse der staatlichen Regulierungsbehörde CNE zur Abwehr des E.ON-Gebotes. (awp/mc/ar)