E.ON: Kartellamt stellt Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netzentgelte ein
Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe im Februar entschieden, dass die bei den Energiekonzernen übliche Kalkulation der Netzentgelte als «ein taugliches und betriebswirtschaftlich vertretbares Konzept zur Preiskalkulation anerkannt» sei, teilte E.ON mit. (awp/mc/ab)