Die Klage richte sich gegen den Beschluss der Börsenaufsicht CNMV, der Enel und Acciona erlauben soll, ihr zunächst untersagtes Übernahmeangebot nach Ablauf von sechs Monaten einzureichen, teilte E.ON am Donnerstag in Düsseldorf mit. Nach Ansicht von E.ON darf die Untersagung eines möglichen Angebots nicht zeitlich befristet sein.
Kommunikation soll untersagt werden
Zudem fordert E.ON die Börsenaufsicht auf, Enel und Acciona «jegliche Kommunikation zu untersagen, die das Übernahmeangebot von E.ON stören könnte». Sämtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der angekündigten Offerte der beiden Unternehmen sollten von der Website der CNMV gelöscht und keine weiteren Veröffentlichungen mehr zugelassen werden.
Kopie der Unterlagen verlangt
Die CNMV solle zudem eine Kopie der Unterlagen von Enel und Acciona sowie das Protokoll der letzten vorzulegen, in denen die Behörde das angekündigte Angebot der beiden Unternehmen diskutiert hat, fordert E.ON. «Wenn das Verhalten von Enel und Acciona heute als illegal festgestellt wird, ist es auch in sechs Monaten illegal», sagte E.ON-Vorstandschef Wulf Bernotat. (awp/mc/ar)