EBK-Richtlinie über Banken-Kontrolle stösst auf Kritik

So lehnt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) den Rundschreibenentwurf der Eidg. Bankenkommission (EBK) ab, wie aus einer Durchsicht der am Mittwoch im Internet veröffentlichten Stellungnahmen hervorgeht. Wesentliche Inhalte seien bereits heute in vielen Banken umgesetzt, schreibt die SBVg. Dafür sorgten die seit Juni 2002 bestehenden Richtlinien zur internen Kontrolle der Bankiervereinigung.


Keine neue staatliche Regulierung
Es brauche keine neue staatliche Regulierung durch ein EBK-Rundschreiben, hiess es von der SBVg. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso vom bewährten System der Selbstregulierung abgewichen werden solle, schreibt die Swiss Association of Compliance Officers.


Für grosse Banken
Die Erfahrung zeige, dass Mehrfachkontrollen in der gleichen Sache und zum selben Thema zu abnehmendem Grenznutzen führten und deshalb nicht von Vorteil seien, schreibt der Verband Schweizerischer Kantonalbanken. Denn dadurch werde die Gefahr geschaffen, dass sich jeder auf die vorangehende beziehungsweise nachfolgende Kontrollinstanz verlasse. Die Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers kritisiert, der EBK-Entwurf sei für grosse Universalbanken konzipiert. Er passe aber nicht für viele auf die Vermögensverwaltung spezialisierten Geldhäuser.


Spitzeldienste nicht erwünscht
Durchwegs lehnen die Branchenvertreter das von der Bankenkommission vorgeschlagene Verfahren zur Meldung vermuteter Unregelmässigkeiten (so genanntes Whistle-blowing) ab. Damit soll sichergestellt werden, dass Angestellte, die Verwaltungsrat oder Revisionsausschuss auf allfällige Missstände aufmerksam machen, dadurch keine Nachteile erleiden. In dieser Form würde jedoch die interne Kultur sowie das Arbeitsklima der Banken massiv beeinflusst, schreibt die Bankiervereinigung. Die EBK-Argumente einer disziplinierenden Wirkung, eines Frühwarnsystems oder der Reduktion von Kontrollkosten seien «wenig überzeugend». Für ein Frühwarnsystem bestünden heute wirksamere Instrumente.


Präventive Wirkung
Einzig Transparency International (TI) begrüsst das Verfahren zur Meldung vermuteter Unregelmässigkeiten innerhalb der Bank. Oft komme Korruption dadurch erst ans Licht. «Schätzungen gehen davon aus, dass 97 bis 99 Prozent der Korruptionsfälle in der Schweiz erst gar nicht aufgedeckt werden», schreibt TI. Die präventive Wirkung solcher Meldungen sei nicht zu unterschätzen.

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