EBK stellt Mängel bei Effektenjournalen fest

Ungenügend waren etwa Angaben zu stornierten Aufträgen, zu Datum und Zeit von Transaktionen, zu Abkürzungen und zur Art des Auftrags sowie dessen Umfang, wie die EBK am Dienstag mitteilte. Vereinzelt wurde das Effektenjournal, welches Effektenhändler als Geschäftsbuch führen müssen, nicht wie vorgeschrieben während zehn Jahren unverändert aufbewahrt. (awp/mc/gh)

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