Somit werden die Hauptanträge vom 21. Januar von Sulzer und Everest/Renova von der EBK gutgeheissen, wie aus der Mitteilung vom Montagabend hervorgeht. Als Konsequenz müssen Sulzer und Everest/Renova, die zusammen 30% an Sulzer halten, den übrigen Sulzer-Aktionären wohl kein öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten. Vekselberg und Sulzer hatten einen entsprechenden Entscheid der Übernahmekommission (UEK) an die Übernahmekammer der EBK weitergezogen.
Sulzer erfreut
Sulzer zeigte sich über diesen Entscheid erfreut. Der Entscheid der EBK bestätige die Interpretation von Sulzer, dass die Vereinbarung einer formalen Beziehung zwischen dem Unternehmen und seinem gegenwärtig grössten Aktionär nicht auf eine gemeinsame Kontrolle zielt oder damit im Zusammenhang steht, schreibt das Unternehmen in einer Stellungnahme.
OLS-Empfehlung bestätigt
Die EBK habe ausserdem die Empfehlung der Offenlegungsstelle (OLS) bestätigt, wonach Sulzer und Renova (und ihre Tochtergesellschaften) im Hinblick auf die Offenlegungspflichten als Gruppe betrachtet werden, schreibt Sulzer weiter. Die Aktienbestände von Sulzer, Everest, Salve und Renova müssten deshalb beim Überschreiten der gesetzlichen Schwellenwerte gemeinsam bekannt gegeben werden. Sulzer beabsichtige sich an diese Empfehlung zu halten und werde gegen diesen Entscheid keinen Einspruch erheben, so die Mitteilung. (awp/mc/ps)