Die Abschaffung des «Swiss finish» (Schweizer Finanzmarktregulierungen) soll zur Förderung des Produktionsstandortes Schweiz für kollektive Kapitalanlagen (Fonds) beitragen, teilte die EBK weiter mit. Stellungnahmen können bis zum 10. Oktober bei der EBK eingegeben werden. Der Steuerungsausschuss Dialog Finanzplatz (STAFI) bestehend aus Vertretern von Bund und Finanzindustrie, hat vor zehn Tagen beschlossen, diese Massnahme der EBK zu unterstützen.
Keine quantitativen Vorgaben
Neben der Streichung von formellen Vorgaben bedeutet dies insbesondere, dass laut dem Willen der EBK in Zukunft auf quantitative Vorgaben betreffend die Bezeichung von kollektiven Kapitalanlagen verzichtet wird. Die EBK wird im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit überprüfen, ob Anleger getäuscht werden und bei Missbrauch eingreifen. Weiter soll das Verbot des Double Dip an den europäischen Mindeststandard angepasst werden. Das Double Dip besagt, dass bei Anlagen in verbundene Zielfonds keine Ausgabe- oder Rücknahmekommission und lediglich eine reduzierte Verwaltungskommission erhoben werden darf. (awp/mc/pg/22)