Die EBK hatte Morgan bereits im Dezember 2003 verboten, gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegenzunehmen oder dafür zu werben. Sie untersagte ihm zudem, die Bezeichnung Bank zu verwenden. Damals war Morgan unerlaubt unter der Bezeichnung Alliance Savings Bank aufgetreten.
Verschiedene unerlaubte Bezeichnungen
Trotz dieses Verbots verwendete Morgan unerlaubterweise die Bezeichnungen SDC Bank, Bank International und Banque Internationale. Zudem warb er in jüngster Zeit unter den Bezeichnungen First Mutual Credit Corporation und First Mutual Credit Switzerland sowie neu Privat Capital Invest erneut unerlaubterweise für die Entgegennahme von Publikumsgeldern.
Neue Warnung
Zum Schutz potenzieller weiterer Gläubiger gab die EBK deshalb eine neue Warung ab und veröffentlichte einen Teil ihrer Verfügung. Die EBK weist darauf hin, dass keine der erwähnten Institutionen von ihr bewilligt oder beaufsichtigt ist. Diese finden sich denn auch nicht auf der von der EBK publizierten Liste der von ihr bewilligten Institute. (awp/mc/pg)