EBK will Aufsicht über Börsentransaktionen verbessern
Der Präsident der Eidg. Bankenkommission (EBK), Eugen Haltiner, drängt auf eine Klärung. Die Marktaufsicht liege ihm am Herzen, sagte Haltiner am Donnerstag vor den Medien in Bern. Marktmissbrauch – zum Beispiel Insidergeschäfte – widerspreche ethischem Handeln. «Dies darf nicht sein.» Die EBK lancierte Massnahmen gegen Börsendelikte schon 2003.
Entwurf regelrecht zerzaust
Ein Entwurf des EBK-Rundschreibens zur Marktaufsicht wurde aber in der Anhörung regelrecht zerzaust – die EBK schreibt in ihrem Jahresbericht von «deutlicher Kritik». So harre das Thema weiterhin der Klärung, sagte Haltiner gemäss Redetext.
Blick über die Landesgrenzen hinaus
Im Januar setzte die Bankenkommission eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bankiervereinigung und der Schweizer Börse SWX ein. Diese soll nun das Rundschreiben auf eine «tragfähige Basis» stellen, wie Haltiner sagte. Dabei richte sie den Blick auch über die Landesgrenzen hinaus.
Lücke bei Insidergeschäften
Störend ist etwa die Lücke bei Insidergeschäften im Zusammenhang mit Gewinnwarnungen, die heute straffrei sind. Deshalb werden Möglichkeiten einer Revision der Insiderstrafnorm geprüft. Haltiner nennt die Beschränkung auf den Missbrauch von Informationen über Fusionen und ähnliche Sachverhalte «unsachgemäss».
Hohe ethische Standards
Haltiner betonte, Akteure auf dem Finanzplatz müssten sehr hohen ethischen Standards genügen. Er verwies in dem Zusammenhang auf das EBK-Rundschreiben zur internen Überwachung und Kontrolle, das bereinigt wurde und am 1. Januar 2007 in Kraft treten soll.
«Whistle Blowing» Sache des Parlaments
Darin wurde auf ein Regelung des Whistle Blowing verzichet, da sich das Parlament dieser Frage angenommen habe. Unter Whistle Blowing versteht man die Meldung von Fehlleistungen einer Firma durch eigene Angestellte. Weiter wurden Definition und Anforderungen an unabhängige Vertreter in Verwaltungsräten überarbeitet. (awp/mc/ab)