EBK will interne Kontrolle der Banken verbessern

Das geplante Rundschreiben sei für den Finanzplatz Schweiz bedeutungsvoll, erklärte EBK-Präsident Kurt Hauri an der Jahresmedienkonferenz vom Dienstag in Bern (gemäss Redetext).


Audit Comittee wird zwingend
Das Rundschreiben soll die Aufgaben, die Verantwortlichkeiten und die Berichterstattung von vier Organen regeln: für die Compliance- und Risikokontrolle, für die interne Revision, den Prüfungsausschuss (Audit Comittee) und für den Verwaltungsrat. Gemäss den Kriterien werden etwa 40 der 350 Banken in der Schweiz ein Audit Comittee zwingend einrichten müssen.


EBK will Selbstverantwortung fördern
Ausnahmen und Erleichterungen gibt es für Privatbankiers, in- und ausländische Tochterbanken und für Zweigniederlassungen von ausländischen Banken. Die betroffenen Banken und Revisionsstellen seien bereits bei der Ausarbeitung des Entwurfs stark einbezogen worden. Hauri betonte, es handle sich nicht um neue, unmittelbare Aufsichtspflichten. Die EBK, der immer wieder eine Regulierungsflut vorgeworfen wird, wolle vielmehr die Selbstverantwortung fördern. Allgemein reguliere die EBK nur, wenn und soweit es nötig sei.


Internationale Mindestanforderungen
Der grösste Teil der Regulierung sei durch internationale Mindestanforderungen bedingt. Es sei zwingend, dass die Schweiz bei der neuen Eigenkapitalvereinbarung Basel II ihr im internationalen Vergleich höheres Niveau halte. Denn Basel II sei wie schon Basel I nur ein minimaler Kompromiss. Ein erstklassiger Finanzplatz könne sich im Interesse des Gläubiger- und Systemschutzes nicht mit diesem Minimum begnügen.


Regulierung nicht gleich Überregulierung
Hauri plädiert im EBK-Jahresbericht einmal mehr für die geplante Finanzmarktaufsicht (FINMA). Das Zusammengehen von Bankenkommission, Bundesamt für Privatversicherung (BPV) und der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei sei ein Beispiel dafür, dass Regulierung nicht zwingend mit Überregulierung und hohen Kosten für die Betroffenen gleichzusetzen sei.


International ungenügend amtshilfefähig
In der Marktaufsicht werde die Schweiz nicht umhinkommen, ihren Behörden grössere Schlagkraft zu verleihen und die Straftatbestände der Börsendelikte auszuweiten. Derzeit hinke die Schweiz nicht nur den Marktmissbrauchsbestimmungen der EU hinterher, sie sei international auch noch immer nicht genügend amtshilfefähig. Insgesamt erstattete die EBK 2004 wie im Vorjahr 6 Strafanzeigen an das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD). Die Zahl der Strafanzeigen an kantonale Behörden sank von 11 auf 6. Einer Bank entzog die EBK die Bewilligung (Vorjahr: keine), 3 (1) hat sie wegen unbewilligter Tätigkeit liquidiert. (awp/mc/ab)

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