Economiesuisse will mit neuen Richtlinien Lohnexzessen den Riegel schieben
Mit zehn Empfehlungen zu Entschädigungen von Verwaltungsräten und oberstem Management soll die Selbstregulierung gestärkt werden, teilte Economiesuisse am Montag mit. Dazu hat der Verband einen Anhang zum bestehenden Selbstregulierungsinstrument «Swiss Code for Best Practice of Corporate Governance» in die Vernehmlassung geschickt. Zentrale Anliegen seien erhöhte Transparenz und verstärkter Einbezug der Aktionäre, heisst es. Economiesuisse schlägt unter anderem vor, dass sich der Entschädigungsausschuss ausschliesslich aus unabhängigen Mitgliedern zusammensetzt.
Leistungsgerecht und ohne falsche Anreize
Das Entschädigungssystem soll zudem leistungsgerecht und ohne falsche Anreize ausgestaltet sein, heisst es. Auf Abgangsentschädigungen oder «goldene Fallschirme werde grundsätzlich verzichtet, insbesondere auch bei Kontrollwechseln. Den Aktionären soll jährlich ein Entschädigungsbericht vorgelegt werden.
Swiss Code
Der «Swiss Code» habe sich seit seiner Verabschiedung vor fünf Jahren bewährt, teilte Economiesuisse weiter mit. Die Empfehlungen würden von den börsenkotierten Unternehmen weitestgehend angewendet. Präzisierungsbedarf habe sich aber im Lichte der aktuellen Diskussionen bei den Entschädigungen ergeben. Auch andere Länder verfeinern ihre Instrumente entsprechend. D ie Trägerorganisationen des Swiss Codes, die Mitglieder von economiesuisse und weitere interessierte Kreise, können sich nun zum vorliegenden Entwurf äussern. Der abschliessende Entscheid fällt in die Kompetenz des Vorstandes von economiesuisse. (awp/mc/gh)