EFD: Kein Weiterzug des Urteils in Sachen OC Oerlikon
Dies teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Dienstag mit. Damit ist die ursprünglich vom EFD ausgesprochene Rekordbusse von je 40 Mio CHF gegen die drei Investoren definitiv vom Tisch.
Vorwurf: Verstoss gegen Gruppenmeldepflicht
Die Behörde hatte dem russischen Oligarchen und seinen beiden österreichischen Geschäftspartnern zur Last gelegt, vor vier Jahren gegen die Gruppenmeldepflicht verstossen zu haben. Vekselbergs Beteiligungsgesellschaft Renova hatte damals der Gesellschaft Victory von Pecik und Stumpf zwei Aktienpakete von OC Oerlikon – der damaligen Unaxis – abgekauft. Aus Sicht des Finanzdepartementes bildeten Renova und Victory eine Gruppe und hätten dies melden müssen. Laut Börsengesetz müssen Beteiligungen offengelegt werden, wenn Schwellen bei 3%, 5% und 10% überschritten werden. Die Investoren jedoch fochten die Busse an und bekamen vom Bundesstrafgericht in allen Punkten Recht.
EFD unter harscher Kritik
Das Finanzdepartement musste scharfe Kritik einstecken, unter anderem weil die Anklageschrift krasse Mängel aufgewiesen habe und es keinen Vertreter zum Prozess schickte. Inzwischen gelobte das EFD, in komplexen Verwaltungsstrafverfahren die Anklage durch den eigenen Rechtsdienst vor Gericht vertreten lassen. Ungeachtet des Verfahrensausgangs begrüsst nun das EFD die Tatsache, dass das Bundesstrafgericht in der Begründung dieses Urteils verschiedene offene Rechtsfragen bezüglich der börsengesetzlichen Meldepflicht zum ersten Mal gerichtlich geklärt hat.
«Zahnloses Börsengesetz»
Laut Rechtsexperten ist das Schweizer Börsengesetz ziemlich zahnlos, ist es doch in zwölf Jahren bei mehr als 600 Verdachtsfällen auf Verstösse zu einer einzigen Busse gekommen. Die Offenlegungspflichten verletzt haben Pecik und Stumpf hingegen beim Einstieg in den Industriekonzern Sulzer. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht im November. Dem ebenfalls beteiligten Vekselberg konnte die ermittelnde Finanzmarktaufsicht (Finma) keine Meldepflichtverletzung nachweisen.
«Checkbuchjustiz»
Strafrechtlich wurden die drei Investoren allerdings nicht belangt. Denn das Finanzdepartement stellte im Oktober das Verfahren im Fall Sulzer ein, nachdem die Investoren in eine Wiedergutmachung von 10 Mio CHF eingewilligt hatten. Kritiker sprachen von «Checkbuchjustiz». Der Berner SVP-Nationalrat Rudolf Joder forderte daraufhin mit einer parlamentarischen Initiative, die erst 2007 eingeführte Wiedergutmachung wieder aus dem Strafgesetz zu streichen. (awp/mc/ps/21)