Die Transaktion löse keine Angebotspflicht aus, schreibt die UEK in ihrer Verfügung vom 24. Juli. Weiter soll auch den in die Transaktion miteinbezogenen European Financial Group EFG (Luxembourg) Sarl, EFG European Financial Group Limited sowie Private Financial Holdings Limited eine Ausnahme von der Angebotspflicht gewährt werden, so die Verfügung. (awp/mc/ps/03)