Eigenheimfinanzierung mit Pensionskassengeldern

Wer für den Eigenbedarf eine Wohnung oder ein Haus kauft, hat ja Anrecht auf einen Vorbezug dieses Geldes. Die andauernden politischen Diskussionen über die schlechte Verfassung von Pensionskassen und die damit verbundene Zinssenkung bestärken nun viele kaufwillige Mieter in ihrer Ansicht, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für einen solchen Schritt gekommen sei.

Komplexe und folgenreiche Finanzierung
Es wäre jedoch falsch, nur ein Eigenheim zu erwerben, um den Sanierungsmassnahmen der Pensionskasse zu entgehen. Denn der Kauf von Wohneigentum ist zu komplex und zu folgenreich, als dass man dabei überstürzt oder unter schlechten Bedingungen vorgehen sollte. Steht dagegen der Traum vom eigenen Heim im Vordergrund, so ist der Vorbezug des Pensionsguthabens eine Möglichkeit, um zum nötigen Eigenkapital zu kommen.

Ab 50 nur noch die Hälfte
Der vom Gesetzgeber festgelegte Mindestbetrag liegt bei 20 000 Franken. Bis drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung darf man alle fünf Jahre mindestens so viel beziehen. Der Vorbezug darf maximal die Höhe der Freizügigkeitsleistung betragen, wobei ab dem 50. Altersjahr nur noch maximal die Hälfte davon bezogen werden kann. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Kasse die Auszahlung sechs, bei Unterdeckung sogar zwölf Monate lang hinausschieben kann.

Steuerfolgen bei Vorbezug
Der Vorbezug wird zudem separat als Einkommen besteuert. In der Altersvorsorge entsteht eine Lücke, die Rente wird erheblich gekürzt, und ein späterer Wiedereinkauf in die Pensionskasse kommt sehr teuer. Einziger Vorteil eines Vorbezugs der Freizügigkeitsleistung ist also die Tatsache, dass das Eigenkapital die Kreditkosten senkt.






 
Erstklassiges Pferd im Stall
Eine Alternative zur Auszahlung der Pensionskassengelder ist deren Verpfändung. Die Pensionskassengelder werden dabei als Sicherheit hinterlegt. Sie gelten als erstklassiges Pfand, welches das Kreditrisiko der Bank erheblich senkt. Die Banken honorieren dies mit einem günstigeren Hypothekarzinssatz. Der mit der Verpfändung sichergestellte Darlehensteil muss bis zum Erreichen des Rentenalters amortisiert und durch eine zusätzliche Todesfallrisikoversicherung sichergestellt werden.

Bei Verpfändung keine Leistungsminderung
Vorteil der Verpfändung ist, dass die Pensionskassengelder weiterhin bei der Pensionskasse bleiben und dort verzinst werden. Der Versicherte hat keine Leistungsminderungen in Kauf zu nehmen, die Rente wird nicht wie beim Vorbezug gekürzt. Ausserdem braucht er auch keine Einkommenssteuer zu entrichten, da der verpfändete Betrag ja bei der Pensionskasse bleibt. Administrativ ist die Verpfändung zudem um einiges einfacher als der Vorbezug.

Genaue Analyse der persönlichen Situation nötig
Nachteil der Verpfändung sind die höheren Zins- und Amortisationskosten mangels Eigenkapital. Welche Lösung für die persönliche Situation tatsächlich besser ist, lässt sich nur in einem Gespräch mit einem Finanzierungsexperten unter Analyse der persönlichen Finanz- und Vorsorgesituation eruieren. (mc/mad/dst)

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