Dem vom Hauseigentümerverband (HEV) getragenen Volksbegehren steht der Bundesrat ablehnend gegenüber. Eine auf Rentnerinnen und Rentner beschränkte fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung würde zu einer Ungleichbehandlung von Wohneigentümern führen und das Steuerrecht unnötig verkomplizieren. Ausserdem sehe die HEV-Initiative zu viele Abzugsmöglichkeiten vor.
Nur noch zwei Abzugsmöglichkeiten
Der Bundesrat will dagegen – wie bereits bekannt – nur noch zwei Abzugsmöglichkeiten. Berücksichtigt werden sollen lediglich die Schuldzinsen beim Ersterwerb sowie qualitativ hochstehende Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Damit will die Regierung den in der Verfassung verankerten Aufträgen Rechnung tragen, das Wohneigentum und Energiesparen zu fördern. Nicht mehr abzugsfähig sein sollen dagegen Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten.
Gemäss der Volksinitiative könnten die vom Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung profitierenden Rentner weiterhin Unterhaltskosten bis 4’000 CHF abziehen. Gleiches würde für die vollen Kosten für Energiespar-, Umweltschutz- und denkmalschützerische Massnahmen gelten. Nur die Hypothekarzinse dürften sie nicht mehr abziehen.
Entlastung bei tieferem Einkommen
Laut Angaben der Eidg. Steuerverwaltung würden Hauseigentümer mit einem steuerbaren Einkommen von 80’000 bis 90’000 CHF unter dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Modell steuerlich entlastet. Wohneigentümer mit mehr als 200’000 CHF Einkommen würden stärker belastet.
Keine Mindereinnahmen für den Bund…
Die Vernehmlassungsvorlage sei so ausgestaltet, dass der Bund keine Mindereinnahmen erleide. Laut Angaben der ESTV gewinnt der Bund gar 85 Mio CHF. Wird der Eigenmietwert abgeschafft, hätte dies gemäss Modellrechnungen im letzten Jahr 2008 über 450 Mio CHF mehr in die Bundeskasse gespült. Die zwei noch vorgesehenen Abzüge schmälern diese Zusatzeinnahmen wieder um 200 respektive 165 Mio CHF.
…aber für die Kantone
Mit beträchtlichen Mindereinnahmen müssten die Kantone rechnen, die einen hohen Zweitwohnungsbestand haben, schreibt der Bundesrat. Um nicht am Widerstand der Kantone zu scheitern, will er eine kantonale Sondersteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften zulassen. Sie soll sich auf der Grundlage des Vermögenssteuerwerts der Zweitliegenschaft vor Abzug der Schulden bemessen.
Die Sondersteuer soll die kantonalen Vermögenssteuern wie auch die kantonalen Einkommenssteuern auf allfälligen Erträgen aus Vermietung oder Verpachtung ersetzen. Noch ist aber nicht klar, ob diese Sondersteuer verfassungsmässig ist. Der Bundesrat will diese Frage bis zum Ende der Vernehmlassung am 15. Februar 2010 klären. Die Botschaft an die Räte will er im Sommer 2010 vorlegen.
HEV wil Initiative nicht zurückziehen
Wie bereits im vergangenen Juni begrüsst der Hauseigentümerverband (HEV) den Vorschlag des Bundesrats. «Wir erachten die Stossrichtung grundsätzlich als positiv», sagte Ansgar Gmür, Direktor des HEV, auf Anfrage. «Dennoch denken wir nicht daran, unsere Initiative zurück zu ziehen», präzisierte er. Vielmehr hoffe der HEV auf das Parlament, «damit die Unterhaltsabzüge nicht wie vom Bundesrat vorgesehen komplett gestrichen werden.»
Die Eigenmietwertbesteuerung ist seit jeher umstritten. Bereits das im Mai 2004 vom Volk verworfene Steuerpaket sah ihre Abschaffung vor. Das Parlament hatte das Fuder bei den Abzügen aber dermassen überladen, dass neben der Linken auch die Kantone auf die Barrikaden stiegen und erstmals das Referendum ergriffen. (awp/pg/22)