Ein Fünftel der erwerbsfähigen Bevölkerung bezieht Unterstützung

Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilt, mass die Studie erstmals die Wechselbeziehungen zwischen IV, Arbeitslosenversicherung (ALV) und Sozialhilfe.


Zahl der Sozialhilfe-Bezüger deutlich gestiegen
Rund 930’000 Personen im erwerbsfähigen Alter erhielten in den drei Jahren von 2004 bis 2006 eine IV-Rente, ein IV-Taggeld, eine Arbeitslosenentschädigung oder Sozialhilfe. Das sind fast 20% der Wohnbevölkerung in dieser Alterskategorie. Ihre Zahl blieb im untersuchten Zeitraum stabil. 460’057 kamen neu hinzu, 459’575 Personen gingen weg. Dabei zeigten die einzelnen Sozialwerke aber unterschiedliche Entwicklungen. Die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe stiegen um 15% deutlich an, weist die Studie aus.


Sozialwerke für weite Teile der Bevölkerung existenziell
Diese hohe Sockelbelastung des sozialen Netzes trotz des Konjunkturaufschwungs in diesen Jahren beunruhigt die Verantwortlichen, wie sie vor den Medien in Bern sagten. Kathrin Hilber, die Präsidentin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren, erklärte, die hohe Zahl der Leistungsbezüger überrasche. Gleichzeitig zeige die Studie, dass die Sozialwerke funktionieren und für weite Teile der Bevölkerung existenziell seien. Wichtig sei nun die Zusammenarbeit aller Akteure.


125’000 Menschen mit Leistungen aus mehr als einem System
13% aller Bezügerinnen und Bezüger oder rund 125’000 Personen erhielten in den drei Jahren Leistungen aus mehr als einem System. Teilweise gleichzeitig taten das 9,5%. 21’300 Personen oder 7,4% der IV-Rentner erhielten beispielsweise gleichzeitig Sozialhilfe. Grund dafür sind Sozialversicherungsleistungen, die für das Existenzminimum nicht ausreichen. Das kann etwa bei einer IV-Teilrente eintreffen. Bei der ALV muss die Sozialhilfe einspringen, wenn der Lohn vor dem Verlust der Stelle tief war. Für Alard du Bois-Reymond, als BSV-Vizedirektor Leiter der Invalidenversicherung, muss der Sozialhilfe an IV-Bezüger nachgegangen werden. Für ihre Mankos wären eigentlich Ergänzungsleistungen vorgesehen.


38’000 Personen von der ALV in die Sozialhilfe
Von allen Leistungsbezügern wechselten in der Beobachtungsperiode 8% von einem Leistungssystem in ein anderes. Nur 0,9% taten das aber mehr als einmal. Ein Drehtüreffekt existiert damit gemäss der Studie nicht. Weitaus am häufigsten war der Wechsel in die Sozialhilfe: 40’000 Personen oder 47% aller Übergänge. Der Löwenanteil davon stammte mit 38’000 Personen aus der Arbeitslosenversicherung. Von der Sozialhilfe in die Arbeitslosenversicherung wechselten 17’300 Personen und zur IV-Rente knapp 12’000. Nur 548 vorherige IV-Rentnerinnen und -Rentner landeten bei der Sozialhilfe.


«Drehtüreffekt» vom Tisch
Der bereits zum Politikum hochstilisierte Drehtüreffekt ist für Serge Gaillard, Direktor für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, damit vom Tisch. Tatsache sei aber, dass zuviele Personen von prekärer Arbeit zu ALV, Sozialamt und wieder zurück pendeln müssten. Die Studie untersuchte auch das Schicksal von 35’000 Personen, deren Gesuch um eine IV-Rente zwischen 2004 und 2006 abgelehnt worden war. Rund 10’000 von ihnen bezogen Sozialhilfe, das entspricht 4,5% der erfassten Sozialhilfebezüger.


Wie das BSV schreibt, kann die Frage, ob die stengere IV-Praxis Folgen für die anderen Sozialwerke hat, aus der vorliegenden quantitativen Analyse nicht beantwortet werden. Dazu brauche es qualitative Studien und ein längerfristiges Monitoring. (awp/mc/pg/30)

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