Ein vorfinanzierter Fonds in Höhe von drei Prozent der gesicherten Einlagen sei viel zu hoch angesetzt, heisst es in der Vernehmlassungsantwort der SBVg. Es sei unvorstellbar, dass solide Retailbanken in Zukunft bis zu einem Viertel des heutigen Jahresgewinns in die Einlagensicherung einzahlen sollen. Spareinlagen, Kassenobligationen und Termingeldkonten würden wegen der hohen Kosten künftig unattraktiv.
Verhältnismässig, effizient und zielgerichtet
Auf der anderen Seite müssten die Hypo- und Kreditzinsen erhöht werden – mit entsprechend negativen Folgen für die Gesamtwirtschaft. Das geltende Dringlichkeitsrecht sei verhältnismässig, effizient und zielgerichtet, heisst es in einer SBVg-Mitteilung weiter. Die rasche und adäquate Auszahlung der gesicherten Einlagen sei auch damit gewährleistet. Die SBVg plädiert dafür, dass die dringlichen Massnahmen zum Dauerrecht erhoben werden, statt das ganze System umzubauen.
Kritik auch von den kantonalen Finanzdirektoren…
Neben den Bankiers provizierte der bundesrätliche Entwurf weitere kritische Stimmen: Die Finanzdirektoren der Kantone beurteilten die Vorlage als unverhältnismässig. Sie stören sich ebenfalls daran, dass die Einlagensicherung, welche die Branche im Rahmen der Selbstregulierung trägt, in eine staatliche Einrichtung umgewandelt werden soll.
…und der Politik
Die FDP schliesst sich diesen Überlegungen an und fürchtet bei einem staatlichen Fonds einen hohen Verwaltungsaufwand. Einer Erhöhung der Obergrenze des heutigen Fonds von 6 auf 10 Mrd CHF stimmt die FDP hingegen zu. Auch die CVP lehnt einen Systemwechsel beim Sicherungssystem ab. Durch die Äufnung des Fonds und die Abgeltung des Bundesvorschusses würden die Banken in ihrer Geschäftstätigkeit massiv eingeschränkt, meint die Partei. Der Schweizerische Gewerbeverband hält den Gesetzesentwurf für «überrissen». Wie die Bankiers will auch der SGV, dass das Dringlichkeitsrecht weitergeführt wird.
Konsumentenschutz sieht Guthaben am besten geschützt
Einzig die Stiftung für Konsumentschutz stimmt der bundesrätlichen Lösung zu. Damit seien die Sparguthaben auch in Zukunft am besten geschützt. Es werde auch das notwendige Vertrauen geschaffen, damit beim Scheitern einer Grossbank eine Panik vermieden werden kann.
Sparguthaben bis 100’000 Franken geschützt
Der Bundesrat hatte den Entwurf für ein neues Einlagensicherungsgesetz Mitte September in die Vernehmlassung gegeben. Übernommen wurde die im Dezember 2008 dringlich eingeführte Regelung, wonach bei Bankenpleiten Sparguthaben bis 100’000 CHF geschützt sind. Zuvor waren lediglich 30’000 CHF abgesichert. Die Vorlage sieht zudem ein zweistufiges Sicherungssystem vor: Die Einlagen sollen durch einen selbständigen öffentlich-rechtlichen Einlagensicherungsfonds (ESF) in Höhe von rund 9,75 Mrd CHF gesichert werden.
Banken sollen Fonds aufbauen
Aufgebaut werden soll der Fonds von den Banken. Diese entrichten dazu jährliche Beiträge zur Äufnung von zwei Dritteln des Zielbetrags. Das restliche Drittel wird durch die Verpfändung von Werttiteln gesichert. Der Fonds soll die Mittel zur Auszahlung der Einlagen innert 20 Tagen bereitstellen. Das ESF-Zielkapital beträgt drei Prozent der Summe der gesicherten Einlagen aller Banken. Es wird jährlich neu berechnet. (awp/mc/pg/20)