Eisenbahninfrastruktur: Ständerat spricht 5,4 Mrd CHF für dringende Projekte
Damit sollen die knapp 30 Vorhaben umgesetzt werden, welche die kleine Kammer in der Vorlage zur zukünftigen Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur (ZEB1) bereits am Dienstag genehmigt hat. Zu Gunsten des Regionalverkehrs stockte der Rat die vom Bundesrat dafür beantragten 5,2 Mrd CHF um 200 Mio CHF auf. Ebenfalls schon abgesegnet hatte der Ständerat eine Liste von 13 weiteren Projekten, deren Umsetzung der Bundesrat prüfen und bis 2010 in einer ZEB2-Botschaft vorlegen soll. Die Kosten dieser Optionen werden auf insgesamt bis zu 12 Mrd CHF beziffert.
Woher kommt das Geld?
Die Geister schieden sich an der Frage, aus welchen Quellen so viel Geld dereinst sprudeln soll. Alle Ratsmitglieder mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass die Tischdecke nicht grösser wird, wenn man daran zieht. So zog Anita Fetz (SP/BS) einen Antrag zurück, mit dem sie durch eine flexible Rückzahlung der Vorschüsse für bereits genehmigte Projekte im FinöV-Fonds Geld für neue Vorhaben frei machen wollte. Eine Kommissionsminderheit beantragte, dass keine neuen Geldquellen für künftige Ausbauten erschlossen werden dürfen.
Auch kommende Generationen sollen zahlen
Stattdessen sollte durch eine Erstreckung der Rückzahlung von Vorschüssen im FinöV-Fonds ab 2020 rund 400 Mio CHF pro Jahr für neue Ausbauten zur Verfügung stehen. Auch kommende Generationen sollten einen Beitrag leisten an Infrastrukturbauten, die heute für sie errichtet würden, forderte Rolf Büttiker (FDP/SO). Solche Rechenspiele hatte Peter Bieri (CVP/ZG) rasch widerlegt: Mit den jährlichen Einnahmen des FinöV-Fonds von 1,6 Mrd CHF seien die Vorschüsse an den FinöV-Fonds nicht vor 2027 zurückbezahlt. «Wenn wir in der nächsten oder übernächsten Dekade etwas bauen wollen, müssen wir zusätzliche Mittel generieren», sagte er.
MwSt-Erhöhung, CO2-Abgabe, SBB-Börsengang…
Als mögliche Quellen genannt wurden eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Teile einer CO2-Abgabe oder ein Börsengang der SBB. Festlegen wollte sich der Rat nicht; ebenso lehnte er aber ein Denkverbot ab. Stattdessen erteilte er dem Bundesrat den Auftrag, im Rahmen der ZEB2-Botschaft auch die Finanzierung der ausgewählten Projekte zu erarbeiten.
Öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht
Ausdrücklich ins Gesetz nahm der Ständerat dabei die Möglichkeit öffentlich-privater Partnerschaften auf. Beteiligen soll sich die Privatwirtschaft neben den Kantonen auch bei der Vorfinanzierung. Eine Mehrheit des Rats erhoffte sich davon eine raschere Umsetzung von Ausbauten, die mit der ersten ZEB-Vorlage bereits genehmigt wurden.
Nationalrat an der Reihe
Die FinöV-Gesamtschau mit ihren insgesamt sechs Vorlagen geht nun an den Nationalrat. Kernstück ist das Gesetz zu ZEB1, in dessen Rahmen ein Teil der aufgeschobenen Projekte der Bahn 2000 verwirklicht wird. Dazu gehören eine Reisezeitverkürzung zwischen Genf und St. Gallen um eine halbe Stunde, neue Halbstunden-Taktfahrpläne oder zusätzliche Umsteigebahnhöfe.
Im Rahmen von ZEB2 prüft der Bundesrat unter anderem das dritte Gleis Lausanne-Genf, den Zimmerbergbasis-Tunnel II, den Wisenbergtunnel, den Ausbau der Neat-Zufahrten im Norden und Süden sowie den Brüttener Tunnel. (awp/mc/pg)