Auf der VW-Aufsichtsratssitzung am vergangenen Freitag kam es zu einem Eklat und zu einer Kampfabstimmung. Dabei ging es um den bereits jetzt bestehenden Einfluss von Porsche bei VW. Branchenkreise bestätigten eine entsprechende Meldung von «Focus Online». Zwischen VW-Betriebsrat und Porsche tobt seit Monaten ein heftiger Konflikt über die Mitbestimmung in der Porsche Holding, deren Teil VW nach der Übernahme ist. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh hatte bereits von einer «feindlichen Übernahme» gesprochen.
Osterloh forderte Abhängigkeitsbericht
Osterloh wollte auf der Aufsichtsratssitzung laut «Focus Online» den Geschäftsbericht 2007 nur absegnen, wenn ein sogenannter Abhängigkeitsbericht vorgelegt wird. Der Vorstand solle genau dokumentieren, welche Geschäftsbeziehungen VW zu Porsche unterhalten habe und ob VW möglicherweise benachteiligt wurde. Das Aktiengesetz schreibt einen Abhängigkeitsbericht nur dann vor, wenn ein Unternehmen von einem anderen abhängig ist, also beherrscht wird.
Der VW-Betriebsrat ist genau dieser Auffassung: VW sei bereits heute von Porsche abhängig. Porsche sieht dies komplett anders. Der Stuttgarter Sportwagenbauer hält aktuell knapp 31 Prozent an VW. Der Porsche-Aufsichtsrat hatte am Montag grünes Licht für die Aufstockung der VW-Anteile auf mehr als 50 Prozent gegeben.
Piech macht von doppeltem Stimmrecht Gebrauch
In der VW-Aufsichtsratssitzung lehnten laut «Focus» die Porsche-Vertreter in dem Kontrollgremium, allen voran Vorstandschef Wendelin Wiedeking, den Osterloh-Vorstoss über einen Abhängigkeitsbericht ab. Im Aufsichtsrat kam es bei zwei Abstimmungen zu einem Patt zwischen den zehn Arbeitnehmervertretern und den zehn Vertretern der Kapitalseite. Daraufhin machte Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch in einer dritten Abstimmung von seinem doppelten Stimmrecht Gebrauch und schmetterte damit die Forderung der Arbeitnehmervertreter ab.
Aus Sicht des VW-Betriebsrats geht die Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding eindeutig zu Lasten der VW-Belegschaft, die deutlich grösser ist als die Porsche-Belegschaft. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass im Aufsichtsrat die Betriebsräte von Porsche und VW je drei Sitze erhalten. Sollten sich beide Seiten nicht einigen, wird das Stuttgarter Arbeitsgericht am 29. April über eine Klage des VW-Betriebsrats gegen die Vereinbarung entscheiden. (awp/mc/pg)