Sie sei mit Entscheid vom 6. März 2006 zum Schluss gekommen, dass Emmi durch den Zusammenschluss auf den Märkten für Konsummilch, Konsumrahm und Butter zwar eine marktbeherrschende Stellung erlange, dass aber bei AZM die Voraussetzungen für die Anwendung der so genannten Failing Company Defence erfüllt seien, teilte die Weko am Donnerstag mit.
Marktaustritt steht ohnehin bevor
Laut Weko hat sich im Laufe des Verfahrens nämlich ergeben, dass der Marktaustritt der AZM trotz der vorliegenden Finanzausweise bevorstehen würde und dass in diesem Falle die frei werdenden Marktanteile wegen der geschlossenen Grenzen ohnehin Emmi zugefallen wären.
Stärkung des Produktionsstandorts Schweiz
Mit dem Weko-Entscheid seien die Voraussetzungen für die operative Tätigkeit der neuen Gesellschaft Mittelland Molkerei AG und somit der Stärkung des Produktionsstandorts Schweiz geschaffen, teilte Emmi – der grösste Schweizer Milchverarbeiter – am Donnerstag in einer eigenen Mitteilung mit. Am neuen Unternehmen namens Mittelland Molkerei AG ist Emmi mit 60% und der Aargauer Milchverband mit 40% beteiligt.
Einbringen ins Unternehmen
Die neue Gesellschaft nimmt laut Emmi den Betrieb am 1. April dieses Jahres auf. Emmi wird den Betrieb in Luzern und der Aargauer Milchverband die Aargauer Zentralmolkerei (AZM) in das Unternehmen einbringen, das sich in den nächsten zwei bis drei Jahren auf den Produktionsstandort in Suhr konzentriert.
Zusammenschluss bereits eingehend geprüft
Die Weko hatte den Zusammenschluss Mitte Oktober letzten Jahres einer vertieften Prüfung unterzogen. Denn die Vorprüfung hatte Anhaltspunkte ergeben, dass mit dem Schritt eine marktbeherrschende Stellung entstehe oder eine solche verstärkt werde, wie es damals hiess.
Marktöffnung zur Wiederherstellung des Wettbewerbs
Der jetzige Entscheid der Weko ergehe vor dem Hintergrund des Übergangs der betroffenen Märkte von einem staatlich regulierten und gegenüber dem Ausland abgeschotteten in ein liberalisiertes Umfeld, schrieb die Kommission in ihrer heutigen Mitteilung. Die einzige Möglichkeit zur Wiederherstellung wirksamen Wettbewerbs liege in einer möglichst raschen Marktöffnung gegenüber dem europäischen Ausland. Nur dann werde die marktbeherrschende Stellung von Emmi «voraussichtlich» entfallen, so die Weko.
Empfehlung an den Bundesrat
Die Weko hat deshalb gleichzeitig mit dem Emmi-Entscheid eine entsprechende Empfehlung an den Bundesrat verabschiedet. Darin empfiehlt sie ihm «mit Nachdruck, bezüglich der betreffenden Produkte die Öffnung des schweizerischen Marktes gegenüber der EU zu beschleunigen und den passiven Veredelungsverkehr sobald als möglich und nicht erst auf den 1.1.2012 zu ermöglichen», heisst es. (awp/mc/ab)