Die Gewerkschft geht es um den Versicherungsschutz nach Unfällen. Den Angestellten würden in den ersten drei Dienstjahren nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch nach Unfällen Karenztage zugemutet. Im ersten Dienstjahr werde drei Tage, im zweiten zwei und im dritten Dienstjahr einen Tag lang nichts bezahlt. Im Falle von Krankheit sei diese Regelung nicht rechtswidrig, nach Unfällen aber schon, schreibt die Gewerkschaft, die nicht Vertragspartnerin der Ems-Chemie ist.
Mindestens vier Fünftel des Lohnes
Gemäss Obligationenrecht müsse der Arbeitgeber nach Unfällen mindestens vier Fünftel des Lohnes bezahlen, wenn die Versicherung ihre Leistungen erst nach einer Wartezeit entrichte. Somit habe die Ems-Chemie nach Unfällen während der ersten drei Tage 80 Prozent des Lohnes zu bezahlen. Zudem fordert die Unia erneut, die 2005 erfolgte Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 42 auf 43 Stunden sei rückgängig zu machen.
EMS wies die Vorwürfe umgehend zurück
Das grösste Bündner Industrieunternehmen wies die Vorwürfe umgehend zurück: EMS kenne keine Karenztage bei Unfall, weder in den Anstellungsbedingungen noch in der Praxis. Die Vorwürfe würden entschieden zurückgewiesen, da sie jeglicher Grundlage entbehrten. (awp/mc/gh/20)