Entlastung des HVB-Aufsichtsrats nichtig
Der Aufsichtsrat habe die Aktionäre nicht über den Stand eines Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit einer früheren Hauptversammlung informiert, teilte das Landgericht München I am Donnerstag mit. Die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern und des Abschlussprüfers sei dagegen ordnungsgemäss erfolgt.
Aktionäre nicht informiert
Keine wirtschaftlichen Auswirkungen