Entschädigung für Flugpassagiere: Ab Sommer EU-Regeln auch hierzulande

Die EU-Verordnung sei im Schweizer Recht unmittelbar anwendbar, es brauche keine weiteren Umsetzungsmassnahmen, sagte am Montag Bundespräsident Moritz Leuenberger in der Fragestunde des Nationalrates auf eine Frage von Charles Favre (FDP/VD).


250 Euro Entschädigung bei Überbuchung
Die EU-Regelung sieht bei Überbuchungen 250 Euro Entschädigung vor für Flüge bis 1500 Kilometer, 400 Euro für Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometer und 600 Euro für Flüge von über 3500 Kilometer.


Rückerstattung oder Ersatzflug
Die Fluggesellschaft muss dabei die Wahl lassen zwischen einer Rückerstattung des Flugtickets oder einem Ersatzflug. Sie muss ausserdem Mahlzeiten, Getränke und eine Hotelunterkunft bereitstellen sowie Kommunikationsmittel.


Mahlzeiten und Getränke
Bei grossen Verspätungen muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Getränke anbieten und wenn nötig ein Hotel. Übersteigt die Verspätung fünf Stunden, erhalten die Passagiere auch ein Rückgaberecht für ihre Flugtickets. (awp/mc/gh)

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