Ergänzungsvorschläge zur Geldwäschereibekämpfung

Letzten September hatte der Bundesrat beschlossen, die in der Vernehmlassung harsch kritisierte Anpassung der Geldwäschereigesetzgebung an Empfehlungen der FATF (Financial Action Task Force) nochmals zu überarbeiten. Die Vorlage sollte einerseits deutlich abgespeckt, anderseits durch zusätzliche Vorschläge ergänzt werden. Am Freitag nun hat das Eidgenössische Finanzdepartement die neuen Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen ist die Schaffung eines Auskunftssystems betreffend den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr, das es den Zollbehörden ermöglicht, bei Verdacht oder mittels Stichproben Kontrollen durchzuführen. Reisende, die der Geldwäscherei oder der Terrorismusfinanzierung verdächtigt werden, werden in einer Datenbank der Zollverwaltung verzeichnet; die entsprechenden Daten können von der Meldestelle für Geldwäscherei angefordert werden.


Mitteilungen nur noch an die Meldestelle für Geldwäscherei
Um das Meldesystem kohärenter zu gestalten, sollen Mitteilungen wegen Geldwäschereiverdachts künftig stets an die Meldestelle für Geldwäscherei – und nicht mehr an die Strafverfolgungsbehörden, wie dies heute ebenfalls möglich ist – gerichtet werden. Weiter sollen Finanzintermediäre, welche mit Meldestelle Kontakt aufgenommen haben, ihre Kunden nicht mehr informieren dürfen; heute ist ihnen dies während fünf Tagen untersagt. Ein unbefristetes Verbot entspreche internationalen Standards und bringe mehr Rechtssicherheit, schreibt das Finanzdepartement.


Vernehmlassung bis Ende Februar
Ein anderer Vorschlag befasst sich mit der Identifizierung jener Kunden, die angeben, juristische Personen zu vertreten. Eine explizite Gesetzesbestimmung soll das heute unterschiedliche Vorgehen vereinheitlichen und sicherstellen, dass der Finanzintermediär die Identität der Person überprüft, die im Namen der juristischen Person handelt. Schliesslich soll ein neuer Artikel im Geldwäschereigesetz geschaffen werden, wonach der Finanzintermediär Art und Zweck der Geschäftsbeziehung abklären muss – was bereits heute allgemein Praxis ist. Die Vernehmlassung über die fünf Ergänzungsvorschläge dauert bis Ende Februar. Anschliessend wird das Finanzdepartement bis Mitte Jahr die Botschaft zu den Anpassungen des Geldwäschereigesetzes erarbeiten.

(NZZ/mc/hfu)

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