Die Erhöhung gilt vom 1. September 2009 bis am 28. Februar 2010 für über 30-jährige Arbeitslose, da diese ein erhöhtes Risiko haben, langzeitarbeitslos zu werden, wie das SECO in einer Medienmitteilung schreibt. Der Anhang der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) wurde entsprechend geändert.
Kanton beteiligt sich mit 20 Prozent an den Kosten
Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz kann der Bundesrat die Höchstzahl der Taggelder während höchstens sechs Monaten um 120 Tage erhöhen, wenn die Arbeitslosigkeit eines Kantons oder eines wesentlichen Teilgebiets desselben die nationale Arbeitslosenquote deutlich übersteigt und während der Referenzperiode durchschnittlich mindestens 5% erreicht hat. Die betreffenden Kantone beteiligen sich mit 20% an den Kosten. (SECO/mc/pg)