Erhöhung der Anzahl Taggelder in den Kantonen Jura und Genf

Beim Kanton Jura handelt es sich um eine Erneuerung der aktuell gültigen sechsmonatigen Verlängerung, welche per 30. April 2010 endet. Im Falle des Kantons Genf wird die Anzahl Taggelder erstmals seit dem 31. März 2007 wieder erhöht.


Kantone beteiligen sich mit 20 % an den Kosten
Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) kann der Bundesrat die Höchstzahl der Taggelder während höchstens sechs Monaten um 120 erhöhen, wenn die Arbeitslosigkeit eines Kantons oder eines wesentlichen Teilgebietes desselben die nationale Arbeitslosenquote deutlich übersteigt und während der Referenzperiode durchschnittlich mindestens 5 % erreicht hat. Die betroffenen Kantone beteiligen sich mit 20 % an den Kosten, wie das EVD mitteilt. (EVD/mc/pg)

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